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YouTuber wegen Volksverhetzung verurteilt

Julien ist ein bekannter YouTuber aus Deutschland mit knapp 1,3 Millionen Abonnenten auf YouTube (JuliensBlog).
Auf seinem Kanal setzt sich der 27-Jährige unter anderem mit der Gesellschaft und den Massenmedien auseinander. Seine Äußerungen zu bestimmten Themen sind des Öfteren beleidigend und eher unprofessionell formuliert. Seine Art in den Videos aufzutreten wird von Kritikern als hetzend und desinformierend beschrieben.

Aufgrund eines im Mai des vergangenen Jahres veröffentlichten Videos musste der YouTuber nun wegen Volksverhetzung vor Gericht. In seinem Video „JuliensBlog #21 – GDL (Bahnstreik)“ äußert sich Julien sehr negativ und beleidigend zu diesem Thema. In dem knapp 5 minütigen Video beleidigt er die Lokführer und ärgert sich über dessen Forderungen an den Arbeitgeber. Eine bestimmte Aussage jedoch, führte am vergangenen Mittwoch nun zu einem Urteil des Gerichts, indem beschlossen wurde, dass der 27-Jährige für 8 Monate auf Bewährung und 15.000€ Geldstrafe verurteilt wird. Im oben genannten Video sagt der YouTuber folgendes:

„Vergasen sollte man diese Mistviecher. Wisst ihr noch, wie die Juden mit Zügen nach Auschwitz transportiert wurden? Man sollte die Zugführer alle dahin bringen. Ich fahre den Zug, und zwar umsonst.“

Scheinbar sollte diese Aussage mehr Klicks und damit verbunden auch mehr Einnahmen auf YouTube generieren. Doch sie führte dazu, dass das Video, nachdem es knapp 800.000 Klicks erhalten hatte, von YouTube gesperrt wurde. Vor Gericht versucht Julien mit Hilfe seines Anwalts zu erklären, dass es nur ein Witz war. Jedoch sah das Gericht dies ganz anders. Die Verharmlosung von NS-Verbrechen als Volksverhetzung steht nämlich im Paragraf 130, Absatz 3 des Strafgesetzbuchs unter Strafe.

§ 130 Absatz 3 StGB:

„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“

Ob diese Strafe nun gerecht ist oder nicht, darüber wird sich momentan auf Twitter und auf anderen sozialen Netzwerken gestritten. Der Hashtag #juliensblog ist bereits seit 17 Stunden in den Twitter-Trends. (Stand: 12.02.2016, 17:10 Uhr)

 

Quellen:
• http://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Steinfurt/Westerkappeln/2271016-Youtube-Star-Julien-verurteilt-Volksverhetzung-statt-Videokunst
• https://de.wikipedia.org/wiki/Julien_Sewering

Eltern haften für ihre Kinder – Nun auch im Netz

Über ein groteskes Urteil berichtet heute die Netzeitung: Das Münchner Landesgericht beschloss, dass Eltern die Online-Aktivitäten ihrer Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr überwachen müssen, da sie ansonsten für eventuelle Urheberrechtsverletzungen ihrer Sprösslinge verantwortlich gemacht werden können. Konkret geht es um einen Fall, in dem eine 16-Jährige ein aus urheberrechtlich geschützten Fotos zusammengeschnittenes Video im Internet veröffentlicht hatte. Die Fotografin klagte und bekam Recht.

Dem Gerichtsbeschluss zufolge seien die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen, sie hätten ihre Tochter nicht unbeaufsichtigt im Internet surfen lassen dürfen, und das, obwohl sich diese durch einen Computerkurs deutlich besser damit auskannte als ihre Eltern.

Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, aber auch so halte ich das Urteil für unsinnig. Es ist Eltern wohl kaum möglich, die Internetnutzung ihrer Kinder bis zum Erwachsenenalter vollständig zu überwachen, es sei denn, durch strenge Verbote und passwortgeschützte Internetzugänge, was mir aber vor allem bei Älteren nicht mehr sinnvoll erscheint. Zumal sich immer noch viele Kinder besser mit Computern und dem Internet auskennen als ihre Eltern. Sicherlich sind vielen die Gefahren der Urheberrechtsverletzung nicht bewusst, und nur allzu schnell ist mal Lied oder ein Film gedankenlos illegal heruntergeladen.

Aufklärung über die Risiken halte ich für wichtig, aber die Aufsichtspflicht der Eltern derart zu erweitern halte ich nicht nur für stark übertrieben, sondern auch einfach nicht für umsetzbar.

Quelle: Netzeitung