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Welche Folgen hat die geplante Reform des EU-Urheberrechts für User-generated content?

Tausende versammeln sich auf den Straßen, Millionen unterzeichnen eine Online-Petition: Die geplante EU-Reform des Urheberrechts im digitalen Binnenmarkt stößt innerhalb der Netzgemeinde auf großen Widerstand. Im Mittelpunkt der Kritik steht der sogenannte Artikel 13 und die damit verbundenen Upload-Filter, die die Verbreitung von User-generated content in der jetzigen Form erschweren könnten.

Die angestrebte Reform des digitalen Urheberrechts nimmt weiter Form an. Nach den Trilogverhandlungen in den vergangenen Tagen erteilte der Rechtsausschuss des Europaparlaments am heutigen Dienstag grünes Licht für die finale Abstimmung Ende März. Nach 18 Jahren soll die EU-Urheberrechtslinie an den digitalen Wandel angepasst werden, insbesondere Künstler und kreative Menschen sollen davon profitieren.

Demnach sollen künftig auf Plattformen wie Youtube, Instagram oder Sonstige nicht mehr die Nutzer für die Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials, sondern die Plattformen selbst haften. Gemäß Artikel 13 seien Webseitenbetreiber dazu verpflichtet, Urheberrechtsverletzungen „nach besten Kräften“ zu verhindern – ausgenommen sind Webseiten, die weniger als drei Jahre in Betrieb sind, einen jährlichen Umsatz von unter zehn Millionen Euro erzielen und monatlich weniger als fünf Millionen „unique users“ verzeichnen.

Zu aufwendig, zu kostenintensiv: Artikel 13 in der Kritik

Das Kernproblem der Kritiker: Allzu viele Möglichkeiten bieten sich nicht. Einerseits müssten die jeweiligen Plattformen für die Verwendung von Bildern, Musik oder sonstigem geschützten Material entsprechende Lizenzen erwerben. Andererseits bliebe nur die Möglichkeit, durch den Einsatz von Upload-Filtern die Vielzahl an hochgeladenen Werken vor der Veröffentlichung zu überprüfen.

Axel Voss, CDU-Politiker und Mitglied des Europäischen Parlaments, wirbt stark für die Durchsetzung der Urheberrechtsreform, streitet dabei jedoch die Verwendung derartiger Filter ab – mehr Schein als Sein, wie Angela Merkel laut Spiegel am vergangenen Dienstag auf der Vodafone-Veranstaltung „Digitising Europe Summit“ verkündete. So habe man „endlich eine Lösung in Europa“ finden müssen. Die Bundeskanzlerin gab den Upload-Filtern ihr Jawort, taufte sie zugleich in „Merkel-Filter.“  

Doch sowohl der Erwerb der Lizenz als auch die Entwicklung von Upload-Filtern ist nicht nur mit großem Aufwand, sondern auch mit hohen Kosten verbunden: So bliebe laut Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, besonders „kleineren Plattform- und Diensteanbieter“ die Möglichkeit verwehrt, „mit allen Rechteinhabern Lizenzverträge zu schließen.“ Bei Upload-Filtern wiederum müsse man auf bereits vorhandene Angebote zurückgreifen.

So könnte Google beispielsweise das hauseigene Content ID System lizenzieren. Wäre dies für die Unternehmen finanziell ebenfalls nicht zu stemmen, bliebe nur noch die Alternative, User-generated content zu verbieten. Zwar soll es eine Sonderregelung für Blogs und Memes geben, doch viele befürchten eine Zensur des Internets, wie Sebastian Lenßen, Mitglied des Youtube-Kanals PietSmiet, gegenüber dem General-Anzeiger Bonn erklärte: „Wie soll ein Programm zwischen einer Urheberrechtsverletzung und einer gesetzlich unbedenklichen Parodie oder journalistischen Einordnung unterscheiden? […] Wenn solche Filter erst mal vorausgesetzt werden und überall installiert sind, haben wir eine technische Infrastruktur der Zensur, die Gefahr läuft, manipuliert oder ausgenutzt zu werden.“

Quellen:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eu-urheberrechtsreform-angela-merkel-will-die-upload-filter-nicht-mehr-stoppen-a-1254038.html

https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2019/10_Uploadfilter.html;jsessionid=B4190157E6A16C7DB3E58255422229E5.2_cid329

http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/kultur-und-medien/ueberregional/Warum-Artikel-13-die-Netzgemeinde-so-aufregt-article4047723.html

https://www.golem.de/news/uploadfilter-fast-5-millionen-unterschriften-gegen-urheberrechtsreform-1902-139461.html

https://www.deutschlandfunk.de/eu-urheberrechtsreform-proteste-gegen-artikel-13.1939.de.html?drn:news_id=980070

https://twitter.com/woelken/status/1100396160647335936

https://twitter.com/sebulino/status/1100421340786556928

YouTube und das Urheberrecht!

Nach dem Prozess Viacom gegen YouTube (Google), in dem es um die massenhaften Urheberrechtsverletzungen im Videoportal geht. Streitfrage ist vor allem, ob der Erfolg von YouTube nicht größtenteils auf urheberechtlich geschützten  Videos beruht, dies soll nun durch eine Untersuchung der Nutzerdaten ermittelt werden. YouTube hat auf seine weise reagiert und so ist es nicht mehr möglich Videos unmoderiert hochzuladen. Ein erster Schritt Richtung Urheberrechtsschutz.

Eltern haften für ihre Kinder – Nun auch im Netz

Über ein groteskes Urteil berichtet heute die Netzeitung: Das Münchner Landesgericht beschloss, dass Eltern die Online-Aktivitäten ihrer Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr überwachen müssen, da sie ansonsten für eventuelle Urheberrechtsverletzungen ihrer Sprösslinge verantwortlich gemacht werden können. Konkret geht es um einen Fall, in dem eine 16-Jährige ein aus urheberrechtlich geschützten Fotos zusammengeschnittenes Video im Internet veröffentlicht hatte. Die Fotografin klagte und bekam Recht.

Dem Gerichtsbeschluss zufolge seien die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen, sie hätten ihre Tochter nicht unbeaufsichtigt im Internet surfen lassen dürfen, und das, obwohl sich diese durch einen Computerkurs deutlich besser damit auskannte als ihre Eltern.

Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, aber auch so halte ich das Urteil für unsinnig. Es ist Eltern wohl kaum möglich, die Internetnutzung ihrer Kinder bis zum Erwachsenenalter vollständig zu überwachen, es sei denn, durch strenge Verbote und passwortgeschützte Internetzugänge, was mir aber vor allem bei Älteren nicht mehr sinnvoll erscheint. Zumal sich immer noch viele Kinder besser mit Computern und dem Internet auskennen als ihre Eltern. Sicherlich sind vielen die Gefahren der Urheberrechtsverletzung nicht bewusst, und nur allzu schnell ist mal Lied oder ein Film gedankenlos illegal heruntergeladen.

Aufklärung über die Risiken halte ich für wichtig, aber die Aufsichtspflicht der Eltern derart zu erweitern halte ich nicht nur für stark übertrieben, sondern auch einfach nicht für umsetzbar.

Quelle: Netzeitung