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Überwachung 2.0 – Die neuen Nutzungsbedingungen von Facebook

Ab dem 30. Januar 2015 treten mit dem Einloggen automatisch die neuen Nutzungsbedingungen von Facebook in Kraft. Die Änderungen der Nutzungsbedingen und Datenrechtlinien von Facebook, die eigentlich bereits am 01. Januar eingeführt werden sollten, sind diesen Monat heftig von Politikern und Datenschützern diskutiert worden.

Als Probleme beim Datenschutz sehen Experten vor allem, dass Facebook es sich nun vorbehält, sämtliche Informationen über das Surfverhalten der Nutzer außerhalb von Facebook zu sammeln und zu kommerziellen Zwecken zu nutzen. Diesen soll zwar ein besserer Überblick über ihre gesammelten Daten geboten werden, doch müssen die Nutzer hierfür selbst aktiv werden und erst einmal herausfinden, wie sie das alles einsehen können. Nun soll zum einen die ohnehin schon penetrante „personalisierte Werbung“ auf der Startseite von Facebook zunehmen, zum anderen wird aber auch die Standortbestimmung verbessert. Durch die Auswertung der GPS-Daten von Smartphones soll es möglich sein, passgenaue Vorschläge blitzschnell an das Handy des Users zu schicken. Läuft er zum Beispiel an einem Fast-Food-Restaurant vorbei, kann Facebook ihm genau in diesem Moment Gutscheine für das betreffende Restaurant anzeigen. Außerdem soll es zukünftig einen „Kauf-Button“ direkt im sozialen Netzwerk geben. Surfen auf anderen Shopping-Seiten würde so fast schon unnötig.

Die Problematik hierbei ist nun, dass Facebook keine Erklärung dazu abgeben kann oder will, was genau mit diesen gesammelten Daten geschehen wird und inwiefern Dritte darauf Zugriff haben werden. Dazu kommt, dass Facebook mittlerweile auch das Foto-Netzwerk Instagram und den Instant-Messenger Dienst Whatsapp besitzt. Experten sorgen sich in diesem Zusammenhang um den möglichen Datenaustausch zwischen diesen Diensten, der nun möglich zu sein scheint.

Fakt ist, dass der User in Zukunft noch enger an das soziale Netzwerk Facebook gebunden wird und Facebook gleichzeitig eine noch größere und wichtigere Rolle in der gesamten Online-Welt spielen wird. Um Teil von dieser Welt zu sein, muss der Nutzer die Bedingungen wohl oder übel hinnehmen. Ein Widerspruch der Bedingungen ist nicht möglich, es scheint lediglich die Möglichkeit zu geben, das GPS an seinem Smartphone auszuschalten oder der App Facebook den Zugriff darauf zu verweigern. Des weiteren existiert eine Website (http://www.youronlinechoices.com/de/), auf der man der „nutzungsbasierten Online-Werbung“ von Facebook zwar widersprechen können soll, keineswegs aber den Nutzungsbedingungen an sich. Das heißt, die Daten werden so oder so gesammelt.

Um dieser Überwachung zu entgehen, bleibt nur der Austritt aus dem Netzwerk, und für die meisten Nutzer scheint dies keine Alternative zu sein. Dafür besitzt die Nutzung von Facebook schon eine zu große Wichtigkeit in ihrem Leben.

Eine Info-Website zeigt "Maßnahmen zum Schutz deiner Privatsphäre auf Facebook".

Quellen:

http://www.rtl.de/cms/news/rtl-aktuell/das-friss-oder-stirb-prinzip-facebook-aendert-nutzungsbedingungen-ab-dem-30-januar-44f56-51ca-16-2192696.html

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Ab-30-Januar-Trotz-Kritik-will-Facebook-neue-Nutzungsbedingungen-einfuehren-2533171.html

http://www.sueddeutsche.de/digital/neue-nutzungsbedingungen-was-facebook-nutzer-jetzt-wissen-muessen-1.2324575

Grafik:

http://1.f.ix.de/imgs/18/1/4/2/4/2/5/2/privacy_basic-e592569b905771ce.png

 

Privatsphäre

Seit dem 11.September 2001 hat wurden die staatliche Überwachungsmassnahmen rasant ausgebaut, unter anderem auch die geheime Durchsuchung von Privatcomputer oder die langfristige Speicherung aller elektrischen Spuren des Telekommunikationsverkehres. Wärend der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar „das Ende der Privatsphäre“ konstatiert, zeigen sich Politiker wenig Einsichtig und verweisen auf den Exhibitionismus der Handy- und Internetgesellschaft, die ihrer Ansicht nach gar nicht mehr unbeobachtet sein will. Kay Nehm Generalbundesanwalt sagte dazu, “ eine Gesellschaft, die ihre Intimitäten öffentlich in die Handys posaune , habe das Fernmeldegeheimnis aufgegeben“.

                               R.I.P Privatsphäre

Doch darf sich der Staat darauf berufen, dass einige ihre Privatsphäre aufgeben und auf dieser Grundlage Gesetze für die gesamte Gesellschaft schaffen? Oder muss er vielmehr erst recht die Privatsphäre derjeniger achten, denen es unangenehm ist in der Öffentlichkeit zu telefonieren oder ihre persönlichsten Daten in Sozialen Netzwerken preiszugeben?

Quelle: Süddeutsche Zeitung 24.04.08 Orwell und Orwellness