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ARD und ZDF im Internet

Auf einen 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verständigten sich heute die Ministerpräsidenten der Länder. Am 18. Dezember werden sie den aufgesetzten Vertrag voraussichtlich unterzeichnen. Wenn er von den Länderparlamenten bestätigt wird, kann der Vertrag dann im Mai 2009 in Kraft treten. wesentliche Änderungspunkte:

  • Die finanzielle Obergrenze für die Internetangebote der ARD und des ZDF fällt weg (bisher waren das 0,75% ihrer Gebühreneinnahmen)
  • keine presseähnlichen Angebote von ARD und ZDF im Internet denen der Sendungsbezug fehlt
  • Unterhaltung wird als Auftrag der öffentlich-rechtlichen Programme formuliert
  • Die momentanen und künftigen Internetangebote der ARD und ZDF sollen einen sog. ?3-Stufen-Test? absolvieren (d.h. die internen Aufsichtsgremien der Sender prüfen ob Internet-Angebote dem ö.-r. Charakter gerecht werden, ob sie notwendig sind und welche finanziellen Mittel dafür aufgebracht werden müssen.)
  • Verweildauer der ö.-r. Angebote im Netz wird auf 7 Tage beschränkt ( Aktuelles im Sport nur 24 h)

Quellen:

www.tagesschau.de

http://www.faz.net > Feuilleton > Medien

http://www.rlp.de/rlp/broker.jsp?uMen=ae548eae-0433-0116-e24b-95c3899d11eb