Dem Tochterunternehmen der British Telecom, BT Germany, ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin am 17. Oktober ein erster Etappensieg gegen die bundesweite Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) gelungen.
Diese sieht vor, dass sämtliche Verkehrsdaten (Gesprächsteilnehmer, -dauer, -zeitpunkt, aber auch Internetseitenaufrufe und Emailkontakte u.ä.) protokolliert und gespeichert werden sollen. Die dazu erforderlichen Anlagen müssen Kommunikationsanbieter auf eigene Kosten installieren und warten, ansonsten drohen ab 2009 Bußgelder.
Daher forderte der Netzbetreiber BT Germany bereits am 12. August Rechtsschutz um gegen die ihm auferlegte Bereitstellung und damit verbundene Kosten (einmalig 720.000 Euro zzgl. 420.000 Euro jährlich) vorzugehen. Parallel dazu wurde am 29. April 2008 Klage eingereicht, um eine Zahlungsverpflichtung komplett abzuwenden. Da dies aber eng mit einer Entscheidung im Hauptverfahren, der ?größten Verfassungsklage seit Kriegsende?, zusammenhängt, wurde darüber noch nicht entschieden.
BT Germany, zu dessen Kundenkreis nach eigenen Angaben auch Bundesbehörden und große Konzerne gehören, ist somit der erste und vorerst auch einzige Anbieter, der erfolgreich von der kostenintensiven Speicherverpflichtung entbunden wurde, weitere Unternehmen dürften aber zweifellos folgen und den aussichtsreichen Rechtsweg bestreiten.
Auch wenn hier wohl weniger Bedenken gegenüber der informationellen Selbstbestimmung, sondern vielmehr unternehmerisches Kalkül ausschlaggebend sein dürfte, ist das erreichte Zwischenergebnis wohl ein Grund zur Freude bei Datenschützern und Unternehmensberatern gleichermaßen.
Quellen:
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20081021.1410.112145.html
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/klage-gegen-vorratsdatenspeicherung/
http://www.gulli.com/news/british-telecom-klagt-2008-10-21/
https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/46/1/lang,de/