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Nachrichtensperre in Australien

„CENSORED. The world is reading a very important story that is relevant to Victorians. The Herald Sun is prevented from publishing details of this significant news. But trust us, it’s a story you deserve to read.“

So lautet die Titelseite der australischen Tageszeitung „Herald Sun“ vom 13. Dezember 2018, denn über den Gerichtsprozess dürfen die – in Australien verfügbaren – Medien nichts berichten. Auch die SZ darf in ihrer Online-Ausgabe keine Namen nennen.

Warum?

Die Nachrichtensperre wurde von Victorias Bezirksgericht in Melbourne vor Prozessbeginn verhängt, um dem Angeklagten einen fairen Prozess zu gewährleisten. Hintergrund ist die mögliche Beeinflussung der Geschworenen durch die Berichterstattung. Die Strafen bei Nicht-Einhaltung sind hoch: Bis zu 5 Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe sind denkbar. Die SZ berichtete am 27. Februar 2019, dass bereits mehrere Medienhäuser in Australien Post von der Generalstaatsanwältin Kerri Judd bekamen, in welcher Judd ankündige „gegenwärtig beabsichtige ich, ein Verfahren wegen Missachtung gegen Sie einzuleiten.“

Worum ging es?

George Pell, Kardinal der katholischen Kirche und Finanzchef des Vatikans, wurde wegen mehrfachen sexuellen Kindesmissbrauchs angeklagt und bereits vom Geschworenengericht am 11. Dezember 2018 für schuldig gesprochen worden. Die Nachrichtensperre wurde aber aufgrund eines möglicherweise folgenden Verfahrens aufrecht erhalten.

Kritik an der Nachrichtensperre

Gerade im Zeitalter des Internets und der sozialen Medien kann eine Nachrichtensperre nutzlos sein, da Artikel aus Printausgaben schlicht fotografiert und über Social Media geteilt werden können, wie das Beispiel um den Prozess von George Pell zeigt. Auch setzen sich einige große Medienhäuser gegen die Nachrichtensperre durch. In diesem Fall haben sich einige Journalisten stark dagegen aufgelehnt. „Der Richter war damals so wütend […]. Es sei eine sehr ernsthafte und ungeheuerliche Verfehlung gewesen. Er wollte ein Exempel statuieren“, so Amanda Meade, Journalistin des Guardians in einem Interview des Deutschlandfunks.

Wieso ist es möglich?

Die National Security Amendment Bill befasst sich mit dem Schutz der nationalen Sicherheit, zu dessen Einhaltung auch eine Nachrichtensperre verhängt werden kann.

Rechtslage in Deutschland

Grundsätzlich ist eine Nachrichtensperre, wie sie in Australien praktiziert wird, hierzulande nicht erlaubt, in Sonderfällen jedoch möglich. §4 Abs. 3 des NPresseG besagt, dass „allgemeine Anordnungen, die einer Behörde Auskünfte an die Presse verbieten, sind unzulässig“. Gleiches steht auch im Landespressegesetz Rheinland-Pfalz.

Ausnahmesituation

Im Jahr 1977 verhängte Helmut Schmidt eine Nachrichtensperre im Zuge der Entführung Hanns Martin Schleyers durch Linksextremisten der RAF.

Nachrichtensperre – sinnvoll oder nicht?

Angesichts der Zahlen der verhängten Nachrichtensperren in Australien (knapp 1600 im Zeitraum von 2014 – 2016 in Victoria), nutzen australische Gerichte diese Möglichkeit der Sicherstellung eines fairen Prozesses häufig. In Australien gibt es neben Geschworenengerichten auch die Möglichkeit Berufsrichter, welche laut Selbstverständnis nicht beeinflussbar sind, einzusetzen, um dem Angeklagten einen fairen Prozess zu ermöglichen. Somit ist die Nachrichtensperre zwar ein Mittel Beeinflussung zu minimieren, gerade im Zuge der sozialen Medien und des Internets nicht immer sehr erfolgreich, da Fotos der in der SZ gedruckten Artikel auf sozialen Netzwerken geteilt wurden und so auch für Australier zugängig waren. Auch wären sie in Deutschland nicht ohne weiteres denkbar, da dieser Eingriff in die Pressefreiheit gegen das Gesetz ist.