Nach den terroristischen Attacken in Paris, die von der Terror-Miliz Islamischer Staat verübt wurden, in der Nacht des 14.11.2015, rief der französische Präsident Hollande unmittelbar nach diesem Massaker den Ausnahmezustand für Frankreich aus und mobilisierte alle französischen Streitkräfte. Hätte jemand gedacht, dieser Zustand hält nur wenige Tage oder Wochen an, so irrt er sich. Hollande gab bekannt, dass Frankreich bis zum 26. Februar 2016 in dieser „speziellen“ Situation beharren wird.
Was genau passiert während diesem Ausnahmezustand nach Gesetz Nummer 55-385?
Dieser Ausnahmezustand bewirkt, dass dem Staat- genauer gesagt den Präfekten der Departements, dem Innenminister, der Justizministerin, de Verteidigungsminister und den ausführenden Behörden zusätzliche Rechte und Handlungsfreiheiten ermöglicht werden und schränkt dabei in diesem Zusammenhang die Grundgerechte ein. Zusätzliche Rechte sind die Verhängung von Ausgangssperren, Schließung von so mancher Geschäfte und Locations, Hausdurchsuchungen zu jeder Tages- und Nachtzeit, die nun ohne richterlichen Beschluss ausgeführt werden dürfen, Demonstrations- und Versammlungsverbote und die Kontrolle und Bewachung der Presse und anderen Veröffentlichungsorgane.
Eher umstritten ist die Tatsache, dass Personen, bei denen ein Verdacht zu terroristischen Beziehungen besteht, abgeschoben werden dürfen, obwohl dies nicht gesetzlich fixiert ist.
Das erste Mal wurde dieser Ausnahmezustand während dem Algerien-Krieg vor 50 Jahren verhängt und seitdem schließlich nur zweimal: 1985 während Unruhen auf der zu Frankreich gehörenden Inselgruppe Neukaledonien und 2005 bei ausgearteten Demonstrationen in französischen Vorstädten.
Aktuelle staatliche Handlungen unter diesem Ausnahmezustand
Seit den terroristischen Anschlägen der IS in Paris wurden mehr als 150 Durchsuchungen (Zahl steigt an) in verdächtigen Bezirken durchgeführt, unter anderem in Lyon, Toulouse und Grenoble. Es gab darüber hinaus mehrere Verhaftungen und es kam zur Schließung mehrerer Moscheen und Vereinen, „die die Werte der Republik angreifen“.
Man einigte sich bei der national verhängten Ausgangssperre auf 12 Stunden, die ab 20:00 Uhr beginnen soll. Zwar ist die französische Regierung momentan dazu in der Lage die Presse- und Meinungsfreiheit einzuschränken, doch Frankreich hält sich von einer derartigen Maßnahme fern.
„Französisches Guantánamo“?
Guantánamo ist eines der berühmt berüchtigsten Gefängnislagern Amerikas und dessen Errichtung wurde nach dem Terrorakt am 11.09.2001 vom damaligen US-Präsidenten George W. Bush angeordnet. Den Gefangenen dort, denen terroristische Handlungen angehängt werden, entzog man die Rechte, die nach den Bestimmungen der Genfer Konvention von 1949 beschlossen wurden. Diese Rechte gelten für (Kriegs-)Gefangene, George W. Bush allerdings stufte die Guantánamo- Häftlinge als „illegale Kämpfer“ ein. Auch entzog man ihnen das Verfassungsrecht zum Schutz vor staatlicher Willkür („habeas corpus“), welches besagt, dass niemand ohne richterlichen Befehl verhaftet und länger als zwei Tage verhört werden darf. Schon ewig diskutiert man über dieses Häftlingslager und die Menschen unwürdigen Behandlungen, die dort stattfinden und die Häftlinge auch nach einer (selten vorkommenden) Entlassung schwer schädigen. Auch der Oberste Gerichtshof der USA befasste sich schon einige Male mit der Rechtslage Guantánamos und Obama hat seit Beginn seiner Amtszeit für ihre Schließung plädiert, doch Veränderungen gibt es auch nach all diesen Jahren nicht.
Nun befürchten viele ein „französisches Guantánamo“, was darauf zurückzuführen ist, dass das französische Justizministerium islamistische Terroristen in Sonderhaftanstalten unterbringen will. Die Angst, Islamisten würden in gewöhnlichen Gefängnissen nach neuem Nachwuchs suchen, die schließlich an deren Seite kämpfen könnten, ist groß. Bestes Beispiel dafür sind Chérif Kouchi und Amedy Coulibaly, die in den Terrorakten auf „Charlie Hebdo“ im Januar verwickelt waren. Um also den Einflussbereichen dieser Islamisten zu schwächen, will man sie nicht in die Nähe wütender und leicht beeindruckender Kleinkrimineller lassen. In Paris, wo gegenwärtig 152 als gewalttätig eingestufte Fanatiker inhaftiert sind, sollen vier isolierte Trakte/ Gefängnisse errichtet werden.
Als eine Art Probe existiert seit Oktober des vergangenen Jahres schon eine derartige Einrichtung für Islamisten, in der sich zurzeit 23 Inhaftierte befinden. Die Meinungen über die Errichtung einer Sonderanstalt gehen auseinander. So hat Frankreichs liberale Justizministerin Christiane Taubira Bedenken und Mitglieder des Ministeriums reden abfällig über ein mögliches „französisches Guantánamo“.
Häftlinge blicken durch die Gitter des Marseiller Gefängnisses Les Baumettes. Foto: REUTERS