Seit einigen Jahren boomt der Verkauf der unbemannten Mini-Drohnen, die mittlerweile schon ab einem erschwinglichen Preis von 100€ erhältlich sind. Die Drohnen werden meist per Fernbedienung von einem am Boden stehenden Piloten geflogen und sind mittlerweile alle mit Kameras ausgestattet.
So können Sportevents, Festivals oder auch Naturaufnahmen einfach und mit geringem Aufwand aus der Luft gemacht werden. Doch ausgerechnet diese Aufnahmen bereiten vielen Datenschützern Sorgen. Bei solchen Events bewilligt man diese Aufnahmen meist mit dem Kauf eines Tickets.
Doch bei der Benutzung der Drohnen im privaten Bereich und auf öffentlichem Gelände werden so gut wie immer Privatpersonen oder privates Eigentum gefilmt, gespeichert und oft auch veröffentlicht, meist ohne eine direkte Einwilligung dieser „Wer gezielt und ohne Einwilligung Individuen filmt, und diese Aufnahmen auch noch online stellt, verstösst gegen das Datenschutzgesetz (DSG) und kann zivilgerichtlich belangt werden.“ , so die Pressesprecherin der eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Eliane Schmid.
Unter 5 Kilogramm und mit einer geringeren Flughöhe als 30 Metern benötigt man auch keine Starterlaubnis um die Drohnen fliegen zu lassen, sodass keinerlei Hindernisse bestehen um Bildaufnahmen zu machen.
Weiterhin fürchtet man um die Flugsicherheit von Kleinflugzeugen mit einer geringen Flughöhe. Besonders in England hat der vermehrte Verkauf der Drohnen diese Sorge hervorgerufen: „The British Airline Pilots‘ Association (Balpa) has said that the rapid increase in the numbers of drones operated by amateur enthusiasts poses a „real risk“ to commercial aircraft.“
Dort hat die Civil Aviation Authority (CAA) bereits eine Regeln aufgestellt, die beim Fliegen zu beachten sind. Die vermeintlich wichtigste: Die Drohnen dürfen nicht näher als 50 Meter an Personen, Autos oder Gebäude heranfliegen.
Ob sich alle Piloten der Mini-Drohnen daran halten ist natürlich fragwürdig, aber mit dieser Regel wurde schon mal ein großer Schritt in Richtung Datenschutz und Flugsicherheit gemacht. In Deutschland gibt es so eine konkrete Regel allerdings noch nicht, was sich die Behörden jedoch vielleicht nochmal überlegen sollten.
Quellen: