Muss man für seinen PC wirklich Rundfunkgebühren zahlen, nur weil dieser internetfähig ist und man somit theoretisch auf das Rundfunkangebot der Öffentlich- Rechtlichen zugreifen kann?
Nein, entschied nun das Verwaltungsgericht Koblenz.
Ein Rechtsanwalt hatte zunächst Widerspruch gegen die Gebühr von 5,52? eingelegt. Als dieser scheiterte, legte er Klage ein – mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht entschied, dass das Zahlen der Rundfunkgebühr in diesem Fall nicht erforderlich sei, auch wenn der PC Zugang zum Internet habe. Die Begründung des Gerichts lautet, dass ein PC in Geschäfts- oder Kanzleiräumen typischerweise nicth zur Rundfunkteilnahme genutzt werde. „Es verwies außerdem auf das Grundrecht der Informationsfreiheit, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Durch die Einführung einer Rundfunkgebühr für einen Internet-PC würde eine staatliche Zugangshürde errichtet, die mit den Informationsquellen nichts zu tun habe und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspreche.“
Noch kann gegen dieses Urteil Berufung eingelegt werden. Doch vielleicht war diese Klage nur ein erster Schritt und die GEZ wird in Zukunft noch häufiger wegen ihrer Regelung für internetfähige PCs vor Gericht landen. Vielleicht sogar schon bald vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,568990,00.html