Alle Beiträge von s3bekast

Flüchtlinge funken frei dank Freifunk

Flüchtlingsunterkünfte werden von Freiwilligen mit freiem Internet ausgestattet

Wo befinden sich derzeit meine Verwandten? Haben Sie den Bombenangriff überlebt? Wo wurden sie in Deutschland untergebracht?

Das Smartphone mit dem dazugehörigen Internetzugang bietet dank Facebook, Skype und WhatsApp den Asylsuchenden oftmals die einzige Möglichkeit Kontakt mit Familienangehörigen zu halten. Doch selbst die mittlerweile geringen Kosten für Datenpakete sind vielmals eine große Hürde. Deshalb haben ehrenamtliche HelferInnen der privaten Initiative „Freifunk e.V.“  damit angefangen Flüchtlingsunterkünfte mit freiem WLAN auszustatten.

Unter anderem durch eine großzügige Spende der Firma TP-Link, welche Router herstellt, konnten bis zum 04. November in mehr als hundert Unterkünften deutschlandweit so freie WLAN-Netze installiert werden; Tendenz steigend.

Doch der Zugang zum Internet dient den Flüchtlingen nicht nur als Kommunikationsweg für Verwandte und Bekannte, viel mehr nimmt es Hürden.

Dank zahlreicher moderner Apps können kinderleicht Fremdwörter übersetzt werden, Verbindungen für öffentliche Verkehrsmittel rausgesucht werden und bürokratische Fragen gegoogelt werden. Bei der stetigen Anzahl von Asylsuchenden sind auch die Freifunker weiterhin auf Unterstützung angewiesen. Selbst wenn die Unterkunft keinen eigenen Internetzugang hat, kann durch die sogenannten Mesh-Netze auch über mehrere hundert Meter eine funktionierende Verbindung hergestellt werden.

Die Anbieter von solchen freien Netzen haben im übrigen keine rechtlichen Haftungen zu befürchten. Mittlerweile ist „Freifunk e.V.“ als Provider in Deutschland eingetragen, womit das Problem der Störerhaltung entfällt.

Keine Gebühren ab 2017 – zu spät

EU-Staaten und Europarlament haben Abschaffung der Roaming-Gebühren beschlossen

Der Plan war anders. Eigentlich sollten Roaming-Gebühren bereits bis zum Juli 2016 entfallen. So plante es einst die damalige EU-Kommissarin für Digitale Agenda, Neelie Kroes im Jahr 2013.

Nun haben wir 2015 und die EU-Staaten und das Europarlament haben kürzlich die Abschaffung der Gebühren auf den 15. Juni 2017 terminiert.

Der Prozess der Gebührensenkung für das telefonieren und simsen im EU-Ausland begann bereits  2007. Im Mai 2012 hat das EU-Parlament eine Roaming-Verordnung  verabschiedet. Diese legte damals schon fest, dass die Gebühren für getätigte Anrufe maximal 19 Cent pro Minuten betragen dürfen, ab 30. April 2016 dürfen die Anbieter einen Aufschlag von maximal fünf Cent zum Heimtarif berechnen. Selbiges gilt für Datentarife, ausgehende SMS dürfen höchstens mit zwei Cent Aufschlag abgerechnet werden.

„Durchbruch. Ende der Roaming-Gebühren ab 2017. Garantie für freies Internet für alle“,  so die frohlockende Nachricht aus Brüssel von EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Günther Oettinger.

Doch so einfach ist es leider doch nicht. Dies gilt nur für „gelegentliche Reisen“. Wer häufiger im EU-Ausland telefoniert, simst und surft, könnte dennoch eine Rechnung vom Anbieter bekommen. Unternehmen können die entstandenen höheren Kosten dann weiterhin abrechnen.

Raus aus den Zwängen

Der Bundestag beschließt diese Woche das Gesetz gegen den Routerzwang

Irgendwo in der Wohnung blinkt es immer, meistens grün im Arbeitszimmer oder im Keller. Unser Zugang zum Internet ist derzeit durch einen vom Anbieter vorgeschriebenen Router gesichert.

Wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht, soll sich dies nun am heutigen Tage ändern. Die schwarz-rot geführte Koalition setzt hiermit eine weitere Vereinbarung aus ihrem Koalitionsvertrag um: „Nutzerinnen und Nutzern müssen die freie Auswahl an Routern behalten. Daher lehnen wir den Routenzwang ab“.

Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ , so lautet der sperrige Name des Gesetzes, welches den Internetnutzern in Zukunft mehr Freiheit bieten soll. Besonders Verbraucherschützer erhoffen sich hierdurch einen größeren Wettbewerb, wovon die Nutzer profitieren sollen. Sie werfen den Internetanbieter ebenfalls vor, dass die Provider oftmals billige und unsichere Geräte liefern. Ebenfalls könnte auf „freien“ Routern Software installiert werden, wie zum Beispiel um „Freifunk“   anzubieten.

Doch wieso ist das bisher nicht der Fall?

Nach jetziger Rechtssprechung ist der Netzabschlusspunkt als Endgerät definiert. Das bedeutet, dass der Anbieter auch für den Router zuständig ist und Teil seines Netzes darstellt.

Mit der Änderung des Gesetztes wird die Anschlussdose in der Wand als neuer Netzabschlusspunkt definiert. Der Router gehört dann nicht mehr dazu.

Federführend für dieses Gesetz war das Bundeswirtschaftsministerium. Bereits Februar 2015 arbeitete dieses einen entsprechenden Entwurf aus. In der heutigen zweiten und dritten Lesung im Bundestag werden keine Änderungsanträge erwartet. Somit kann das Gesetz spätestens Ende Februar 2016 in Kraft treten. (Quelle: http://www.heise.de/netze/meldung/Routerzwang-So-geht-es-weiter-mit-dem-Gesetz-zur-freien-Routerwahl-2834230.html)