Der Rundfunkstaatsvertrag, in dem zwischen allen 16 Bundesländern die Regeln für den Rundfunk aufgestellt und vereinheitlicht werden, ist ein Dokument, das seit Jahren regelmäßig überarbeitet wird. Genau solch eine Überarbeitung hatten die Öffentlich-Rechtlichen (also ARD, ZDF, Deutschlandradio) im Sinn, als sie am 29.09.2017 drei Berichte bei der Rundfunkkommission einreichten. In diesen Berichten sollte es um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehen, um Einsparungen, die Zusammenarbeit von ARD und ZDF und Programmausweitungen. Gerade diese Programmausweitungen sorgen für viel Unmut und Kritik in der Medienwelt.
Wünsche und Vorstellungen der Öffentlich-Rechtlichen
Es geht im Grunde um eine „crossmediale“ Aufstellung der Sender. Das bedeutet laut des Berichts der ARD, dass man die Rezipienten „frei zugänglich auf allen relevanten Wegen mit einem publizistischen Gesamtangebot“ versorgen muss. Dazu gehört auch mehr Freiheit im Internet, ein Medium, das heutzutage gerade bei den jüngeren Zielgruppen sehr viel mehr genutzt wird als zum Beispiel das Fernsehen. Das Internet ist bis jetzt durch Dinge wie die „Sieben-Tage-Regelung“ (Sendungen der Öffentlich-Rechtlichen dürfen höchstens sieben Tage im Netz verfügbar sein), das Verbot presseähnliche Inhalte zu publizieren und dessen Prüfung, durch den „Drei-Stufen-Test“ des Rundfunkrats, jedoch nicht so zugänglich für die Öffentlich-Rechtlichen. Denn: „bislang dürfen die Sender längere Texte nur online veröffentlichen, wenn diese einen direkten Bezug zu einer Sendung“ aufweisen. Gewünscht ist eine Lockerung dieser Untersagung.
Kritik
Schon lange wird Kritik an der „Macht“ der öffentlich-rechtlichen Sender geübt. Vor allem die Gebührenfinanzierung steht im Fokus.
In der 41. jährlichen Ausgabe des „Spiegel“ (07.10.2017), die den Titel „Die unheimliche Macht“ trägt, findet man viel Kritik an den Öffentlich-Rechtlichen. Die schon erwähnte „Reform des Rundfunks“, die sich ARD, ZDF und Deutschlandradio durch ihre Berichte erhoffen, wird hier getadelt.
Auch Stimmen anderer privater Zeitungsverleger werden laut: ARD und ZDF sind im Internet immer präsenter. Die Befürchtung ist, dass die Öffentlich-Rechtlichen nun auch beginnen Textjournalismus zu betreiben. Da auch diese journalistischen Aktivitäten im Internet dann durch die Gebührenfinanzierung enorm gefördert werden würden, könnten sich Nachteile für die privaten Anbieter entwickeln. Laut mancher Verleger heißt es sogar, dass ARD schon seit langem, trotz des Verbotes durch Kooperationen (z.B. Rechercheverbund NRD, WDR, „Süddeutsche Zeitung) Einfluss auf den Textjournalismus hat.
Gerade zu einer Zeit, in der die Presse sich durch zurückgehende Zeitungsverkäufe in einer Krise befindet, könnte dies eine große Bedrohung darstellen.
Fazit
Wie sich das Internet und die Rolle der Öffentlich-Rechtlichen in Zukunft entwickeln, kann man nur mutmaßen. Wichtig für die Diversität der Medien und die generelle Freiheit der Presse ist es, weiterhin zu gewährleisten, dass die Presse nicht vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk verdrängt oder gar ersetzt wird, während dieser den Rundfunkauftrag (nach §11 des Rundfunkstaatsvertrags) ausführt. Auf dem Weg dorthin scheinen wir zu sein: die Regierungschefin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, setzte bei der Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten der Länder mit den Worten: „Also das Verbot der Presseähnlichkeit bleibt selbst verständlich erhalten“ ein „Signal an die Verleger“.
Die Macht der Öffentlich-Rechtlichen – Gefahr für die Vielfalt der Presse? weiterlesen