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Papst angepisst. Urin oder Limonnade?

Papst Benedikt XVI. ist verärgert: Durch das Titelblatt der Juli-Ausgabe des frankfurter Satiremagazins TITANIC fühlte der Papst sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und klagt nun gegen die Verbreitung des Bildes.

Mit dem Titel „Halleluja im Vatikan – Die undichte Stelle ist gefunden!“ zeigt die Titelseite des Magazins den Papst mit einem gelben Fleck auf seiner Soutane in Schritthöhe. Damit spielt TITANIC auf den „Vatileaks“-Skandal an, bei dem geheime Dokumente puplik geworden sind. Doch damit nicht genug: Auch die Rückseite zeigt den Papst – diesmal von hinten und mit braunem Fleck an selbiger Stelle.

Die heutige Erwirkung einer einstweiligen Verfügung führte dazu, dass TITANIC das Titelbild online bereits geschwärzt hat. Die Unterlassungserklärung unterschrieb die TITANIC jedoch nicht und so ist eine Einigung zwischen TITANIC und der Katholischen Kirche noch nicht abzusehen.

Überschreitet die TITANIC jedes Maß an Zumutbarem oder handelt es sich wie laut Chefredakteur Leo Fischer versichert um ein Missverständnis? Jedenfalls sind die Printausgaben mit Bild bereits in Umlauf und Fischer sagte: „Wir sind bereit, durch alle Instanzen zu gehen – bis hin zum Jüngsten Gericht.“

 

 

http://www.tagesspiegel.de/medien/einstweilige-verfuegung-der-rechtsstreit-ist-wohl-noch-nicht-beendet/6861908-2.html

http://www.titanic-magazin.de/newsticker.html

http://www.stern.de/kultur/einstweilige-verfuegung-papst-stoppt-titanic-cover-1855116.html

 

Gleiches Recht für Alle?

Presseverlage im Online-Bereich sollen künftig den gleichen Schutz wie andere Werkvermittler genießen!

Dazu erstellte das Bundesminesterium für Justiz erstmals am 13.Juni 2012 einen Entwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes, welcher den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet verbessern soll. Ein ähnliches Recht existiert schließlich bereits für Musikproduzenten.

Was fair klingt ist allerdings sehr umstritten und birgt viele offene Fragen: Wer bezahlt wen für was?  Gelten Blogger und Nutzer von Social Media als potenzielle Verbrecher?  Und was ist mit den nötigen Rechten um Fahndungen der Urheberrechtsverstöße einzufordern? Diese Rechtsunsicherheit würde das Zitierrecht und die Informationsfreiheit in Deutschland neu definieren.

Klar ist bisher nur, dass gegen Nachrichtenaggregatoren, die wie Google News Überschriften und Textpassagen von Nachrichtenseiten aufbereiten, vorgegangen werden soll und bereits wird. So soll Google News also künftig kostenpflichtig werden?

Vordergründig beschäftigt mich dabei die Frage, ob sich Verlage und Autoren bei dieser Gewinnbeteiligung nicht ins eigene Fleisch schneiden werden. Denn was geschieht, wenn Google resultierend seinen Service einstellen wird? Immerhin klickt ein gewichtiger Anteil der Nutzer sich über Google bzw. Google News zu entsprechenden Artikeln. Schätzungen zufolge belaufe sich dieser sogenannte Traffic auf 40-50%. Nutzerzahlen wiederum sind für die Werbekunden von Onlinemedien ausschlaggebend und bedeuten so bares Geld für Onlineredaktionen. Dabei gibt sich ein gutes Viertel der Google-News-Nutzer lediglich mit dem Überblick zufrieden, so bleibt dann das Weiterlesen der Artikel auf deren Homepages aus. Der Macht von Google News und seinem Algorithmus kann sich also kaum eine Nachrichtenwebsite mehr entziehen und Suchmaschinenoptimierung von Artikeln ist unverzichtbar.

 

Ouellen:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/leistungsschutzrecht-bmj-praesentiert-die-google-abgabe-a-838898.html (Abruf:19.06.12)

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/leistungsschutzrecht-was-das-gesetz-bedeutet-a-839094.html (Abruf:19.06.12)

http://www.irights.info/userfiles/RefE%20LSR.pdf (Abruf:19.06.12)

Schäfer, K. (6/2012). Weit weit oben. Das Medienmagazin journalist. Nummer 6. Seite 49-52.

genug GEZahlt!

Ob Berufstätige, Studenten oder Schwerbehinderte – ab 2013 wird das Weghören selbst für Gehörlose unmöglich.

Seit 2010 ist es bereits beschlossene Sache: Die GEZ wird ab 01. Januar 2013 eine pauschale Haushaltsabgabe verlangen. Dabei wird es nunmehr unrelevant ob und wie viele Geräte ein Haushalt zum Empfangen des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebotes aufweist. Konkret meint diese Regelung den für Nutzer des Fernsehempfangs geltenden Betrag von 17,98€ von jeden Wohnungsinhaber zu beziehen, unabhängig von Einkommen, Personenanzahl und Nutzung in den jeweiligen Haushalten.

Auch die Nutzungsmöglichkeiten bzw. -bedingungen scheinen außer Acht gelassen zu werden: Die bisherige Befreiung von der GEZ-Gebühr für Schwerhörige, Ertaubte oder Gehörlose wird ebenfalls aufgehoben, wobei die Serviceleistung für Betroffene in Form von Untertiteln und Dolmetschern für Gebärdensprache noch deutlichen Verbesserungen unterzogen werden soll. Nur dann seien laut Hörbehindertenverbände auch die rund 6€ für Betroffene akzeptabel.

Rebellion macht sich auch beim studentischen Volk breit. Obwohl die Gleichsetzung dieser beiden Schicksale wohl fragwürdig ist, fordert eine Initiative des RCDS von Studenten einen gleichermaßen gesonderten Betrag von maximal 6€. Dies soll mit einer Petition bis zum Greifen der neuen Regelung durchgesetzt werden.

Allerdings beschert der Pauschalpreis der rundfunkkonsumierenden Gesellschaft auch Positives: Es darf sich ab dem kommenden Jahr vor unerwarteten „GEZ-Schnüfflern“ in Sicherheit gewogen werden und bei Bedarf auch mit reinem Gewissen ein über Stream laufendes, auf 3-4 Flatscreens projeziertes Fusballspiel angesehen werden.

 

Quellen:

http://www.sueddeutsche.de/medien/rundfunk-neues-gebuehrenmodell-alle-zahlen-und-die-gez-schnueffler-bleiben-daheim-1.956461-3

http://www.genug-gez-ahlt.de/index.php?page=startseite

http://www.news.de/medien/855072218/gez-nimmt-auch-von-behinderten/1/