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Problem: Kennzeichnung von Werbung in Sozialen Medien

Soziale Medien wie Facebook, Twitter und Co. sind heute längst ein wichtiger Teil unseres Alltages. Der „Social-Media-Atlas 2017/2018“ davon aus, dass 90% der Internetnutzer in Deutschland auch Soziale Medien nutzen.

Auch Unternehmen haben mittlerweile die Reichweite von Sozialen Netzwerken erkannt und nutzen diese um ihre Produkte zu vermarkten. Häufig werden sogenannte Influencer mit einer gewissen Reichweite und Einfluss als Markenbotschafter eingesetzt. 

Mit dieser neuen Form des Marketings kommen jedoch neue Probleme hinzu: Vielen Influencern wird vorgeworfen Schleichwerbung zu praktizieren und Werbung nicht sachgemäß zu kennzeichnen.

Leitfaden der Landesmediaanstalten:

„Werbung muss als solche leicht erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote angemessen durch optische und akustische Mittel oder räumlich abgesetzt sein (§ 58 Absatz 3 in Verbindung mit § 7 Abs. 3 Rundfunkstaatsvertrag).“

Trotz dieses Leitfadens kommt es jedoch häufig zu Unsicherheiten, was das ordentliche Kennzeichnen von Werbung betrifft. Der Verband Sozialer Wettbewerbe sorgt seit kurzer Zeit mit einer „Abmahnwelle“ für Furore, da dieser Influencer aufgrund angeblicher Verstoße gegen die Kennzeichnungspflicht von Werbung abmahnt.

Influencer werden abgemahnt, auch wenn es sich bei der angeblichen Werbung zum Beispiel um persönliche Empfehlungen oder Verlinkungen von Freunden handelt. Der Verband geht gerichtlich gegen viele Influencer vor und bisher wurde von den Landes- und Kammergerichten meist zu Gunsten des Verbandes entschieden. Dies führt bei vielen Nutzern der Plattformen für Panik und außerdem dazu dass viele jeden ihrer Posts mit „Anzeige“ oder „Werbung“ kennzeichnen. Jedoch ist auch diese Entwicklung problematisch, da auch selbstgekaufte Artikel als Werbung gekennzeichnet werden, obwohl keine Kooperation mit dem jeweiligen Unternehmen besteht. Dies führt dann zwar nicht zu einer Abmahnung, provoziert jedoch potenzielle Konflikte mit dem jeweiligen Unternehmen.

Zum Schluss lässt sich sagen, dass es wichtig ist das in der nächsten Zeit genauere Vorschriften und rechtliche Regelungen ausgearbeitet werden, um die Unsicherheit zu beenden und die richtige Kennzeichnung der Werbung zu ermöglichen.

Quellen:

https://blog.hubspot.de/marketing/social-media-in-deutschland

http://www.absatzwirtschaft.de/abmahnwellen-gegen-influencer-und-blogger-135195/

https://www.horizont.net/marketing/nachrichten/influencer-marketing-das-steckt-hinter-der-abmahnwelle-des-verbands-sozialer-wettbewerb-168472

https://digitalgefesselt.de/schleichwerbung-in-sozialen-netzwerken/user