Die Geschichte, um die es dieses Mal geht, ist schon ein wenig älter. 2009 berichtete die BILD-Zeitung von Ottfried Fischer und etwaigen Besuchen bei Prostituierten.
Nun geht es jedoch um die Frage, ob Herr Fischer genötigt wurde, ein Interview zu geben. Nach dem Bericht folgte nämlich ein Interview mit ihm, in dem er seine Gründe darlegte.
Es kam jedoch ans Licht, dass der BILD-Redakteur eines jener Sex-Videos hatte, um die es unter anderem in der Enthüllungsstory ging. Der Reporter erwähnte diese Tatsache gegenüber der PR-Agentin von Ottfried Fischer. Im Raum stehen jetzt ziemlich viele Fragen.
Wieso kauft die BILD solch ein Video? Angeblich zu Recherchezwecken.
Wieso musste es erwähnt werden, dass die BILD das Video besitzt?
Welche Rolle spielt die PR-Agentin, die anscheinend ein freundschaftliches, nettes Verhältnis zum BILD-Redakteur führte? Anscheinend passieren solche Doppelgeschäfte häufiger, doch es rechtfertigt noch lange nicht die Art und Weise, wie mit privaten Details umgegangen wird. Wieso die BILD-Zeitung auf Menschen so enormen Druck ausüben kann und es auch macht.
Die BILD selbst ist natürlich entsetzt über die Vorwürfe und sie sagt auch, dass es hier um „die Kriminalisierung journalistischer Arbeit“ geht.
Klar, dass solche Vorwürfe verpönt sind. Aber sind sie denn wirklich falsch?
Es wäre nicht das erste Mal, dass die BILD-Zeitung fragliche Methoden für ihre Berichterstattung anwendet. Meist ist sie damit aber davon gekommen. Es wird darüber gesprochen, Deutschland regt sich auf und eventuell kommt es auch wieder zu einer Gerichtsverhandlung – wirklichen Schaden trägt die BILD nicht davon.
Was ist nun wirklich passiert? Und welche Auswirkungen hat solch ein Verhalten auf die journalistische Arbeit? Beweise zu kaufen oder sie zugespielt zu bekommen ist die eine Sache, sie gegen die Person zu verwenden eine andere. Die Grenzen mögen dünn sein, aber man sollte sie auch einhalten.
Zapp.de (2012). URL=http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/zeitungen_zeitschriften/fischer373.html (Stand: 04.04.2012).