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Neues iPhone erneut mit T-Mobile-Zwang

Die zweite Version von Apples iPhone – mit dem Zusatz 3G – wird ab Freitag laut netzeitung erneut nur in Verbindung mit einem Vertrag aus dem Hause T-Mobile in Deutschland erhältlich sein. Apples Multimedia-Gerät wurde hierbei, neben einem integrierten GPS-Emfänger, vorallem um den, in der Vergangenheit vielfach von Kunden geforderten, UMTS-Standard ergänzt, um datenintensive Internetapplikationen nun mit vergleichsweise doppelter Geschwindigkeit anbieten zu können.

Gleichwohl die Revision des iPhone mit einem Preis zwischen 1 und 249,95 Euro – je nach Modell und Tarifpaket – sehr viel günstiger zum Verkauf angeboten wird – das erste iPhone kostete in der Top-Ausstattung anfangs 499 Euro -, ändert dies jedoch nichts an dem, bereits in der Vergangenheit, viel kritisierten Geschäftsmodell des Exklusivvertrags mit dem Telekommunikationsunternehmen T-Mobile in Deutschland (und mit anderen Unternehmen in anderen Ländern), aufgrund der befürchteten Gefahr von Monopolbildung.

Blogger an die Wand?

Wie heise und Spiegel Online aktuell berichten, steht im iranischen Parlament zurzeit eine Gesetzesnovelle zur Diskussion, nach deren Verabschiedung sich die Liste „todeswürdiger Verbrechen“ im Iran um einige Posten verlängern und die Meinungs- und Pressefreiheit noch stärker beschnitten werden würde. Nachdem Inhaftierungen von Bloggern und Journalisten bereits täglich Brot der iranischen Staatsmacht sind, nachdem  der iranische Staat über effektive Filtersysteme ungewünschter Inhalte verfügt, wird hierbei nun auch in Betracht gezogen, die Einrichtung und Unterhaltung von Blogs und Websites, die Korruption, Prostitution und den Abfall vom Glauben befördern, unter Todesstrafe zu stellen.

Dass die Interpretation der angeführten „Delikte“ hierbei freilich einer radikal-islamischen Rechtssprechung zusteht, welche in der Vergangenheit zum Beispiel BetreiberInnen feminister Webseiten inhaftiert hat, läßt weitere Entwicklungen erahnen.

Spiegel Online & RP-Online: Quelle unklar.

Wie dank der medienlese.com erfahren, haben Spiegel Online und die Internet-Ausgabe der Rheinischen Post rp-online heute Morgen eine Agenturmeldung mit kritisierbarer Seriösität übernommen. Thema der Meldung sind angebliche Äußerungen des Doors-Keyboarders Ray Manzarek, der Sänger Jim Morrison sei nicht, wie allgemein verlautbart, 1971 verstorben – er wurde von seiner Lebensgefährtin tot in der Badewanne ihrer gemeinsamen Pariser Wohnung aufgefunden – sondern lebe inkognito auf den Seychellen.

Sowohl Spiegel-Online als auch rp-online führen bei dieser ohnehin zweifelhaften Meldung scheinbar ungeprüft als Quelle das sog. britische Blatt “ Daily Maily“ an – das es so gar nicht gibt. Darüber hinaus ist es auch interessant, wie mit diesem nicht unerheblichen Umstand bzgl. der Seriösität umgegangen wird: die Artikel wurden im Laufe der Mittagsstunden nämlich hin zu „Daily Mail“ editiert und man bemerkt das geschehene „Missgeschick“ nur noch bei Spiegel-Online durch einen passenden Leserkommentar.

Social-News-Community Yigg erregt mit Relaunch Gemüter

Eine Social-News-Community ermöglicht es ihren Nutzern Nachrichten hochzuladen oder auf Links externer Nachrichtenangebote hinzuweisen und Nachrichten zu bewerten, wobei dieser entweder direkt durch ein Click-Rating oder einen Kommentar oder indirekt durch die Rezeption der Nachricht Bewertungspunkte vergeben werden. Wie medienlese.com berichtet, hatte dieses Prinzip letzte Woche den amüsanten Effekt, dass neun der zehn beliebsten Meldungen – welche die Startseite der Social-News-Community Yigg dominieren – sich aus der Unzufriedenheit der Yigg-Nutzer mit dem relaunchten Layout zusammensetzten. Teilweise schaffen es dementsprechende Meldungen auch heute noch in die aktuelle Top-10.

Es ist zu vermuten, dass diese, hierzulande relativ selten genutzte, Web2.0-Anwendung – im Vergleich mit dem us-amerikanischen Vorbild Digg.com – durch diesen Layout-Relaunch kaum größeren Zuspruch erfahren wird als bisher, so fallen bei der Sichtung des Angebots relativ schnell unseriöse Meldungen, bzw. Links auf, die eher auf pubertären bis pornografischen Interessen beruhen – oder schlichtweg Spam sind.

Axel-Springer-Verlag setzt auf Apple

Wie heise online und die verlagseigene Berliner Morgenpost berichten, hat der Axel-Springer-Verlag angekündigt, innerhalb der nächsten fünf Jahre konzernweit rein auf Apple-Systeme umzurüsten. Mit seinen 10000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 2,5 Mill. Euro (2007) wird Axel-Springer damit der größte Apple-Kunde Europas und weltweit die Nr. 2 – nach Google.

Als Gründe für einen Systemwechsel führt der Vorstandsvorsitzende Mathias Döpfner in einem betreffenden Youtube-Spot die traditionelle Dominanz in Sachen Layout-Bearbeitung, die hohe Bedienerfreundlichkeit, dass Apple die schönsten Rechner (?!) herstelle und abschließend geringere Wartungskosten als andere Computer und daraus resultierend eine höhere Wirschaftlichkeit an.

Staatlich verordnete Filterung von Webinhalten in Australien

Nachdem gestern publik wurde, dass sich der Chef des us-amerikanischen „Porno-Konzerns“ Vivid mit dem Argument des Kinderschutzes für die Filterung pornografscher Inhalte über Google ausgesprochen hatte, berichtet heise online nun, dass der australische Minister Stephen Conroy nach dem Scheitern der dortigen Initiative „NetAllert“ für das freiwillige Installieren von Filtern gegen pornografische Inhalte und für Kinderschutz – nur vergleichsweise wenige Eltern hatten daran partizipiert – nun australische Internetprovider gesetzlich verpflichten will, von seiner Medienbehörde gelistete Seiten grundsätzlich zu blockieren, deren Sperrung der einzelne Nutzer dann nachträglich beantragen müsste.

Auf Basis der Freiwilligkeit würde ich derartige Bestrebungen durchaus begrüßen, angesichts der momentanen Entwicklung würde ich hier jedoch die Frage in den Raum stellen, ob Australien nicht vielleicht etwas zu nah bei China liegt.

Hessischer Landtag „2.0“

Wie heise online heute berichtet, wird der hessische Landtag, gleichwohl noch keine künftige Regierung in Sicht ist, nach seiner Renovierung ähnlich dem Bundestag (siehe Phoenix) oder dem bayerischen Landtag es grundsätzlich ermöglichen, Live-Streams der Plenardebatten über das Internet an die interessierten Bürger zu übermitteln.

Grundsätzlich halte ich dies bezüglich einem Mehr an Transparenz des politischen Betriebs gegenüber den Bürgern für richtig, wobei die Rezipienten eines solchen Angebots wohl vorallem auch Journalisten sein werden, welche es nutzen um Politiker à la Frank Plasberg passend auf ihre inhaltlichen Äußerungen in der Vergangenheit hinzuweisen.
Im politischen Alltag gibt es hierbei nur ein Problem: bei uns herrschen nicht Rede- sondern Arbeitsparlamente vor. Wenn man sich einmal eine Plenarsitzung z.B. auf Phoenix zu Gemüte führt, sind die allermeisten Sitzplätze leer, da die Parlamentarier vorallem in ihren jeweiligen Ausschüssen sitzen, wo die eigentliche politische Arbeit der Gesetzesbildung stattfindet und jene Ausschüsse tagen nun einmal geheim, was angesichts eines erfolgreichen Arbeitsprozesses auch recht sinnstiftend ist, da der einzelne Parlamentarier, ob der nicht möglichen Beobachtung seiner (Wahl-)Klientel, sich hier nicht über alle Maßen inszenieren muss, wie dies in der anschließen Plenar>debatte< des öfteren der Fall ist, was ich – mit Verlaub – oftmals nur für schlechtes Kasperletheater halte – ein Eindruck, den scheinbar mehrere Menschen haben.

Bundesverband der Verbraucherzentralen mahnt StudiVZ ab

Wie der Stern heute berichtet, erhielt das beliebte Web2.0-Portal StudiVZ Anfang dieser Woche vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) angesichts der sogenannten Charta digitaler Verbraucherrechte eine Abmahnung aufgrund der – wohl allen bekannten – AGB-Änderungen. Die vzbv hält den Umgang mit Nutzerdaten insofern für rechtswidrig, als dass die umfangreiche Erklärung zur Verwendung persönlicher Daten mit nur einem einzigen Klick -zwangsweise – zu bestätigen sei und eine umfassende Aufklärung und jeweilige bewusste Bestätigung möglicher Datenverwendung, wie zum Beispiel das Erstellen eines Nutzungsprofils zwecks personalisierter Werbung, ausbleibe. Weitergehend wird von Seiten der vzbz die Praxis kritisiert, dass man der Datenschutz-Erklärung zunächst generell zustimmen muss und die Verwendung von Daten für Werbezwecke in der Folge erst manuell ablehnen kann.

Neben der grundlegenden datenschutzrechtlichen Brisanz, Nutzungsprofile aus einer derartigen sozialen Netzwerk-Plattform zu erstellen, wobei niemand die weitere kommerzielle Verwertung nachvollziehen kann, halte ich vor allem die Praxis der manuellen Einschränkung der Datenverwendung zu Werbezwecken für bedenklich, da sie von Seiten StudiVZs aufgrund der kommerziellen Interessen bis dato nicht wirklich kommuniziert wurde und mir eher als verlegene rechtliche Absicherung „im Kleingedruckten“ hinter drei, vier Klicks unter dem Punkt AGB erscheint (welchen angesichts der wilden Namensänderungen und paradoxen Uni-Wechsel scheinbar viele Nutzer nicht realisiert haben).