Zurzeit kann man auf sueddeutsche.de einen Artikel zu den aktuellen Prozessen gegen die deutschlandweit bekannten jugendliche Straftäter finden, die in Köln und München sich Gewaltdelikten schuldig gemacht haben. Jedoch unterscheidet sich dieser Beitrag von den vielen anderen, die überall zu lesen sind. Er kritisiert eben diese Berichterstattung, die mit Ausdrücken wie „Koma-Schläger“ und „U-Bahnschläger“ daherkommt. Und vor allem kritisiert er, dass sich keiner darüber wundert.
Tatsache ist: Es sind Gewaltverbrechen geschehen, die in der logischen Folge Gerichtsprozess nach sich ziehen. Das passiert wohl überall, immer wieder. Doch aus den zwei Fällen werden öffentliche Angelegenheiten konstruiert, die sich nicht mehr mit neutraler Berichterstattung rechtfertigen lassen. BILD bringt die Schlagzeile: „U-Bahn-Schläger: Jetzt jammern sie vor Gericht!“ und der Express „Koma-Schläger straffrei: Milder Richter lässt ihn laufen“. Gerade letzterer führt geradezu eine Kampagne gegen das getroffene Urteil: Er veröffentlicht Bild und vollen Namen des Richters und lässt im Internet sogar darüber abstimmen, ob das Urteil nun gerechtfertigt ist, oder nicht. Es sei ja schließlich im „Namen des Volkes“ ergangen. Doch ist das eine Begründung für eine derartige Boulevardisierung einer Gerichtsverhandlung?
Hat die Boulevard-Presse mit dieser Art des Journalismus damit eine wichtige Grenze überschritten? Was meint ihr, dürfen Gewaltdelikte derart boulevardisiert werden? Oder ist es nur die logische Fortschreitung der Berichterstattung über Natascha Kampusch, Josef Fritzl und Mario M.?