Alle Beiträge von Ole Weigmann

Tagesschau auf Abwegen

In der heutigen Ausgabe der 20:00Uhr-Tagesschau bin ich auf einige Merkwürdigkeiten gestoßen.

Die erste ist ja noch verzeihbar – es wurde Grossbritannien fälschlicherweise als England bezeichnet (UN-Sicherheitsrat) – und zeugt damit dennoch von fragwürdiger Vereinfachung.

Der zweite Fall wiegt dagegen schwerer. Mehr als eine Minute wurde über das Radsport-Revival in der ARD berichtet und darüber, dass die Sendeanstalt die Deutschlandtour wieder übertragen wird.

Ist es eigentlich rechtlich erlaubt, eine (Haupt-)Nachrichtensendung zu einer Werbeprojektionsfläche in eigener Sache verkommen zu lassen bzw. sie als Rechtfertigungsplattform für fragwürdige Programmänderungen zu missbrauchen? Untergräbt die Sendung damit nicht ihre eigene Unabhängigkeit?

EU-Kommission prüft einheitliche Standards für Handy-TV

Nach Berichten der Financial Times Deutschland vom 16.07.2007 will die für Medien und Kommunikation zuständige Kommissarin Viviane Reding die Unternehmen dazu bewegen, die (unter anderem von Nokia unterstützte) Technik DVB-H als einheitlichen Standard für die Nutzung von Fernsehen via Handy festzusetzen. Andernfalls wolle man eigene Regeln festsetzen.

In Deutschland nutzen etwa 15.000 User das Angebot des einzigen Betreibers MFD. Das sollte sich nach Meinung der Europäischen Kommission ändern, gerade auch, wenn man nicht im Vergleich zu anderen Staaten und Regionen wie Nordamerika, China und anderen Staaten Ost- und Südostasiens zurückfallen wolle.

Weshalb gerade DVB-H und nicht eine andere Technik den europäischen Standard bilden soll, begründet die Kommission zum einen mit der relativ am weitest ausgedehntesten Verbreitung der Technologie, zum anderen mit der Kompabilität mit DVB-T, der in der EU zum Standard gewordenen Technik für terrestrisches digitales Fernsehen.

Nach Einschätzungen des Medien-Beratungsinstitutes Goldmedia, auf das sich die FTD unter anderem stützt, ist in Europa ein nicht unbeträchtliches Potential für die Nutzung von TV-Angeboten via Handy vorhanden. So sehe man in Europa einen Umsatz von 20 Mrd. Euro und in Deutschland einen Umsatz von 450 Millionen Euro im Jahre 2015 für möglich.

Roaming-Gebühren sinken

Eine neue Ära der grenzüberschreitenden Mobilfunkkommunikation oder bloß ein kleines Kompromissangebot an Telekommunikationsriesen wie Vodafone oder Telefonica?

Wie die Europäische Kommission heute bekanntgab, gelten in allen Staaten der EU ab spätestens Ende Juli 2007 neue Regeln für die Kostenerstellung von grenzüberschreitenden Telefongesprächen. Die neuen Tarife dürfen 0,49 Euro bei abgehenden und 0,24 Euro bei ankommenden Anrufen nicht überschreiten.

Die Kommission verweist in obigem Link auf weitere, teils externe Pages, in denen sich der Verbraucher über neue Tarifmöglichkeiten und günstige Anbieter in den jeweiligen Ländern informieren kann.

Bisher zahlten Kunden zwischen 0,69 Euro und 1,59 Euro pro Minute für Auslandsgespräche.

Noch im April allerdings einigte sich das Europaparlament auf Obergrenzen von 0,40 Euro bzw. 0,15 Euro pro Einheit. Es führte also erst eine Kompromisslösung mit denjenigen Staaten, in denen große Telefongesellschaften ihren Sitz haben (vor allem UK und Spanien), zu einer Einigung.

Das Ergebnis ist zwar eine deutliche Erleichterung für den Kunden, dennoch lässt sich an dieser Stelle nicht von einem umfassenden Durchbruch bei der Erleichterung der internationalen Kommunikation sprechen. Auch in Zukunft werden es sich die Verbraucher zweimal überlegen, ob sie nicht wie gehabt E-Mail, Brief oder Chat dem teuren Telefongespräch vorziehen.

Quellen:

Regulierung des Rundfunks im Internet angestrebt

Nach Berichten des Medienmagazins dwdl.de prüfen die Landesmedienanstalten, verantwortlich für die Kontrolle und Regulierung des privaten Rundfunks in Deutschland, eine Regulierung des privaten Rundfunks im Internet in Form von umfassenden Linzenzierungsverfahren, wenn mehr als 500 Zugriffe pro Tag erfolgen. Ab dieser Zahl könne man von einem Medienangebot sprechen, dessen Verbreitungsgrad als hoch einzustufen ist. Die Lizenzierungen seien notwendig, da sich an den übertragenen Inhalten nichts ändere, wenn ein neuer Übertragungskanal gewählt werde. Grundlage dieser Erwägungen ist ein Strukturprogramm der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM), dass sich explizit mit der neuen Rolle des Rundfunks im Medium Internet beschäftigt.

Das Programm offenbart allerdings seinen Charakter eines nur losen Papiers zur Konkretisierung von möglichen Problemstellungen, die sich aus der Rundfunkübertragung über das Internet ergeben können.

So wird weder gesagt, was genau unter den Lizenzierungsverfahren verstanden wird, noch wie die Problematik der Kontrolle des Rundfunks im Internet gelöst werden kann.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Tatsache, dass die Kontrolle des privaten Rundfunks Ländersache ist, die Ausstrahlung der Rundfunkangebote vor lokalen, regionalen oder gar nationalen Grenzen und Einflussräumen aber nicht halt macht. Zumindest eine einheitliche nationale Regulierung erscheint durchaus sinnvoll, so man die Inhalte des Strukturpapiers denn umsetzt.

Interessant bleibt gerade vor diesem Hintergrund auch, dass sich die Lizenzierung vor allem an lokale Unternehmen bzw. Sender richtet. Damit werden gleich mehrere Problemstellungen offenbart. Erstens ist es schwierig, eine treffende Definition von lokalen Medien zu finden, zweitens kann es vor diesem Hintergrund zu Klagen von betroffenen Sendern kommen, die sich gegenüber Konkurrenzangeboten benachteiligt fühlen und drittens widerstrebt diese Aussage an sich einiger Logik. Denn weshalb sollten überregionale Sender nicht gleichermaßen lizenziert werden müssen? Ob und wenn ja, inwieweit wären auch ausländische Sender von entsprechenden Regulierungen betroffen?

Es bleibt also festzuhalten, dass das veröffentlichte Papier zwar den verständlichen Willen der Wettbewerbshüter demonstriert, einheitliche Regeln für alle Sendeanstalten zu finden, dieser Willen aber an der praktischen Umsetzung zumindest derzeit noch scheitert. Auf die weitere Entwicklung darf man gespannt sein.

Weitere Quelle: funkfenster online: Interview mit Norbert Schneider, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM)

EU: Keine weiteren Werbeverbote in Medien geplant

Nach einem Bericht des MedienForums NRW wird die EU keine weiteren Beschränkungen des Werberechts für Reklame in Medien zulassen. Dies berichtete die zuständige Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding. Sie berief sich dabei auf den Artikel 11 der Grundrechtecharta:

Artikel 11 [Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit]

(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.

(2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.

Dieser Bezug müsse nach Aussage der Kommissarin ausreichen. Sie verwies auf die Bedeutung der Werbung für gebührenfreie Privatmedien.

Das Statement steht im Zusammenhang mit der angestrebten Novellierung der EU-Fernsehrichtlinie. Diese hatte in den vergangenen Monaten in Deutschland vor allem deshalb immer wieder für Diskussionsstoff gesogt, da damit die Richtlinie für das so genannte Product Placement, also die gezielte Platzierung von Marken und Werbeelementen in den Medien umgesetzt wird. Vertreter aus Medien und Politik sehen damit der Schleichwerbung alle Türen geöffnet.

Weitere Links:

http://www.rundfunkrecht.org/news/m/Medien/s/Filme/p/2/ (ständig aktualisierter Newsletter des Institutes für Urheber- und Medienrecht)
http://www.wirtschaftsrat.de/data/europolitik/position_fernsehrl_20070209_1.pdf (Positionspapier der Bundesfachkomission Wachstum und Innovation, Februar 2007)

http://www.hans-bredow-institut.de/forschung/recht/StellungnahmeFSRL-WS060510.pdf (Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien zur geplanten Novellierung der EU-Fernsehrichtlinie. Hans-Bredow-Institut, April 2006)

„Pop 2.0: Wie das Netz das Zuhören verändert hat“

Unter diesem Titel befasste sich die Online-Präsenz des Jugendportals jetzt.de der Sueddeutschen Zeitung am Donnerstag mit der Zukunft des Musikhörens. Auf vier Seiten werden verschiedene Portale wie last.fm, die von Nokia unterstützte Page Music Recommenders oder auch das Freundschaftsnetzwerk Myspace dargestellt und bewertet. Hintergrund ist die zunehmende Verlegung des Musikhörens von reinen Tonträgern wie der CD ins Internet bzw. auf Social-Networking-Präsenzen.

Der wissenschaftliche Hintergrund ist diesem Artikel zwar deutlich merkbar absent, dennoch regt er zum nachdenken an. Inwieweit das Musik-Hören, dass in der eigenen Wohnung immer noch in intimer Form praktiziert wird, nun in einer für manchen doch überraschenden Art und weise vernetzt, ja globalisiert wird, ist bisher nur wenig erforscht.

Es lohnt, diese Entwicklung zu beobachten. Die Verhaltensänderungen verschiedener Akteure, ob nun Hörer, Plattenfirmen, Interpreten oder Werbeindustrie werden sicherlich für einigen Diskussionsstoff sorgen.

Quelle

Zugangssperre für social-networking-Portale: Angehörige des US-Militärs Opfer einer fragwürdigen Medienpolitik

Berichten des Online-Portals heise.de zufolge sperrt das amerikanische Verteidigungsministerium Angehörigen des US-Miltärs den Zugang zu social networking-Websites wie youtube. Bis zu insgesamt 13 Online-Plattformen sollen den Mitarbeitern nicht zur Verfügung stehen. Als Begründung wurde die angestrebte Begrezung des Datenverkehrs genannt. Dieser sei in der vergangenen Zeit an die Grenzen der Zumutbarkeit gelangt, da die im Ausland stationierten Soldaten die betroffenen Websites als Kommunikationsmöglichkeit mit der Familie oder mit Freunden genutzt hatten. Dies wolle man damit nun unterbinden.

Die Begründung dieser Maßnahme steht auch deshalb zur Diskussion, da das Verteidigungsministeriums das Problem weiter im Auge behalten möchte und sich vorbehält, bei unzureichender Wirkung der beschlossenen Maßnahmen weitere Sites auf den Index zu stellen.

Möglicherweise ist eine solche Maßnahme arbeitsrechtlich sogar möglich, es düfte aber offensichtlich sein, dass dieser Beschluss konträr zur Politik der US-amerikanischen Politik nach dem Zweiten Weltkrieg läuft, Demokratie und Meinungsfreiheit zu stärken. Es ist mir nicht im Sinne, dass das nur für ausländische Akteure gelten soll.

Sport-Events im Nebenbeimedium: Eurosport streamt

Die Übertragung der Snooker-WM aus dem legendären Crucible-Theater in Sheffield, alljährliches Highlight des Spartensenders Eurosport, wirft wieder den Blick auf ein Bild crossmedialer Vernetzung, das Zeug zu einem Trend hat: Der Rezipient hatte zwischen Mitte April und Anfang Mai die Möglichkeit, neben dem gewöhnlichen Übertragungskanal „TV“ einen Live-Stream im Rahmen des Eurosport-Players als Informations- und Unterhaltungsquelle zu nutzen. Und das im Gegensatz zu vielen früheren Angeboten kostenlos.
Da Eurosport neben dem Video-Stream auch einen Audio-Stream anbietet, darf man getrost von einem Einstieg des Senders in die mediale Nebensächlichkeit des Büroalltags sprechen. Gerade solche Ereignisse wie die Snooker-WM oder im Jahr zuvor die Tour de France, bei denen der Fluss der Ereignisse auf einem angenehm ruhigen Level abläuft, bieten sich für einen Audio-Stream geradezu an.

Interessant bleibt, abzuwarten, ob und inwieweit dies Idee auch die öffentlich-rechtlichen Sendeformate erreicht. Möglicherweise wird dann auch irgendwann die ARD UEFA-Cup-Spiele per Stream übertragen. Folgen für den Gebühreneinzug, für neue Werbeformate und für die Vertragspartner, beispielsweise die Vereine, sind nicht zu unterschätzen. Gerade letztere beginnen, mit eigenen Angeboten den TV-Partnern im Übertragungs- und Vermarktungsgeschäft Konkurrenz zu machen.