Nach Berichten des Medienmagazins dwdl.de prüfen die Landesmedienanstalten, verantwortlich für die Kontrolle und Regulierung des privaten Rundfunks in Deutschland, eine Regulierung des privaten Rundfunks im Internet in Form von umfassenden Linzenzierungsverfahren, wenn mehr als 500 Zugriffe pro Tag erfolgen. Ab dieser Zahl könne man von einem Medienangebot sprechen, dessen Verbreitungsgrad als hoch einzustufen ist. Die Lizenzierungen seien notwendig, da sich an den übertragenen Inhalten nichts ändere, wenn ein neuer Übertragungskanal gewählt werde. Grundlage dieser Erwägungen ist ein Strukturprogramm der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM), dass sich explizit mit der neuen Rolle des Rundfunks im Medium Internet beschäftigt.
Das Programm offenbart allerdings seinen Charakter eines nur losen Papiers zur Konkretisierung von möglichen Problemstellungen, die sich aus der Rundfunkübertragung über das Internet ergeben können.
So wird weder gesagt, was genau unter den Lizenzierungsverfahren verstanden wird, noch wie die Problematik der Kontrolle des Rundfunks im Internet gelöst werden kann.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Tatsache, dass die Kontrolle des privaten Rundfunks Ländersache ist, die Ausstrahlung der Rundfunkangebote vor lokalen, regionalen oder gar nationalen Grenzen und Einflussräumen aber nicht halt macht. Zumindest eine einheitliche nationale Regulierung erscheint durchaus sinnvoll, so man die Inhalte des Strukturpapiers denn umsetzt.
Interessant bleibt gerade vor diesem Hintergrund auch, dass sich die Lizenzierung vor allem an lokale Unternehmen bzw. Sender richtet. Damit werden gleich mehrere Problemstellungen offenbart. Erstens ist es schwierig, eine treffende Definition von lokalen Medien zu finden, zweitens kann es vor diesem Hintergrund zu Klagen von betroffenen Sendern kommen, die sich gegenüber Konkurrenzangeboten benachteiligt fühlen und drittens widerstrebt diese Aussage an sich einiger Logik. Denn weshalb sollten überregionale Sender nicht gleichermaßen lizenziert werden müssen? Ob und wenn ja, inwieweit wären auch ausländische Sender von entsprechenden Regulierungen betroffen?
Es bleibt also festzuhalten, dass das veröffentlichte Papier zwar den verständlichen Willen der Wettbewerbshüter demonstriert, einheitliche Regeln für alle Sendeanstalten zu finden, dieser Willen aber an der praktischen Umsetzung zumindest derzeit noch scheitert. Auf die weitere Entwicklung darf man gespannt sein.
Weitere Quelle: funkfenster online: Interview mit Norbert Schneider, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM)