Wer kennt es nicht: Anstatt zu lernen, loggt man sich ins langsame heißgeliebte Studiverzeichnis ein und surft mehr oder weniger sinnlos auf den Profilseiten anderer Studenten herum. Doch in diesen Stunden ist die Seite vom Netz genommen, denn es gibt wieder neuen (alten) Ärger: In der Blogger-Szene schon heftig disktuiert, greift jetzt auch SpiegelOnline das Ärgernis auf: Es geht um „Sex-Stalker im Studentennetz„. Fast 700 meist männliche Nutzer haben sich in der *****-Gruppe zusammengefunden, um die Bilder junger, attraktiver Studentinnen zu bewerten. Bei der „Bewertung“ wurden auch private Bilder von Nutzerinnen benutzt, was nicht ganz den AGBs des Studivz, speziell den Datenschutzbestimmungen, entspricht. Jeden Monat soll dann eine „Siegerin“ gekührt und gemeinsam „gegruschelt“ werden.
Eine Form von Sex-Stalking, wie es SpiegelOnline beschreibt? Oder nur eine „harmlose“ Sache, weil die „Miezen“ weiblichen Nutzer doch selbst Schuld sind, Bikini-Fotos o.ä. ins Netz zu stellen? Gehört die *****-Gruppe sofort von den Betreibern gesperrt (was sich allerdings auch nicht als einfach rausstellt, da sogar ein Mitgründer des VZ Mitglied der Gruppe werden wollte) oder gehört es zur Meinungsfreiheit, dass eine solche Gruppe bestehen darf? Schließlich wird ja nicht jede überflüssige Gruppe gesperrt und es gibt genug kranke unnütze Gruppen im VZ…Wann muss man die Grenze ziehen zwischen Erlaubtem und Verstößen gegen den Datenschutz?
Quellen:
– http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,450866,00.html
– http://www.blogbar.de/archiv/2006/11/23/studivz-700-stalker-und-der-datenschutz/
Das Problem liegt ja eigentlich in dem Sinne bei der Verlinkung des StudiVZ. Wenn ein Direktlink nicht möglich wäre, dann gäbe es das Problem nicht. Der Trieb der Mitglieder ist auch ohne die Gruppe vorhanden :-).