Ginge es nach dem einstigen Willen der sächsischen Landesregierung, wäre das Gros der Autoradios während der Durchfahrt durch den Freistaat in diesen Tagen bereits funktionslos. Bereits seit Jahren steht die Diskussion über eine Einführung des digitalen Hörfunks (DAB) und damit die Abschaffung des analogen im Raum. Vermeintlicher Vorreiter will der Freistaat Sachsen sein, der zunächst (URL1).
Jüngst flammt die Diskussion in Österreich wieder auf. Doch während in Deutschland bereits konkrete Termine über die Umstellung auf Digitalradio bekannt werden, warten die Rundfunkbehörden in Österreich eine Entwicklung in den Nachbarländern ab. ?Dass wir derzeit in Österreich den Hörfunk noch nicht digitalisieren, liegt u.a. daran, dass es gerade in unserem Nachbarland Deutschland derzeit keinen einheitlichen Willen gibt, DAB bzw. DAB+ großflächig und daher erfolgreich zu launchen?, sagte Dr. Alfred Grinschgl, Geschäftsführer der Rundfunk und Telekom Regulierungsgesellschaft (URL2).
In Deutschland fordern vor allem die Landesmedienanstalten eine unverzügliche Ausschreibung der Digitalradiofrequenzen, obwohl noch nicht einmal ein einheitlicher Übertragungsstandard feststeht. Vor allem von Seiten der Privatfunkanbieter hagelt es Protest gegen die geplante Umstellung. Allen voran der Verband privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) sieht im DAB keine wirtschaftlich tragfähige Zukunft. ?Die im VPRT organisierten Radiounternehmen bewerten das System DABplus und die Systemeigenschaften als nicht marktgetrieben? (URL3).
Unterstützung erhalten die Digitalradiogegner zudem von der FDP-Fraktion im sächsischen Landtag. In einem Gesetzentwurf fordert die Partei die ersatzlose Streichung des Stichtages 01.01.2015, ?da sich die technische Entwicklung für den Zeitraum bis 2014 nicht seriös abschätzen lässt (…) und den Verbrauchern eine nachhaltige Kaufentscheidung für neue Hörfunkgeräte kaum möglich [ist].? (URL4).
Nachdem Privatfunkverband und Landtagsfraktionen gegen die Zwangsumstellung des Digitalradios argumentieren, reagierte im Sommer auch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), und damit eine Institution des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sämtliche Mittel zur Fortführung der Entwicklung des DAB-Standards wurden zunächst eingefroren, weil ?die Wirtschaftlichkeit der Projekte nicht nachgewiesen werden konnte? (URL 5).
Was bleibt, ist im sächsischen Fall die Schonfrist von 5 Jahren für die Abschaltung von UKW. Auch dieser Termin ist nicht unumstößlich, schließlich will sich der Freistaat nicht von anderen Bundesländern, darunter auch Rheinland-Pfalz, abschotten. Sollten die anderen Bundesländer nicht in gleichem Maße mitziehen, müsste die gesetzliche Regelung erneut revidiert werden, heißt es von der sächsischen Landesregierung (URL6).
Quellen:
URL 1: http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2058794 [22.11.2009]
URL 2: http://www.digitalfernsehen.de/news/news_847397.html [22.11.2009]
URL 3: http://www.vprt.de/index.html/de/press/article/id/197/[21.11.2009]
URL 4:
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=14867&dok_art=Drs&leg_per=4&pos_dok=1 [22.11.2009]
URL 5: http://www.kef-online.de/inhalte/presse/index.html [21.11.2009]
URL 6: http://www.bpb.de/themen/WMRJWE,0,Ein_klares_Jein_zum_Digitalradio.html [22.11.2009]