Über ein groteskes Urteil berichtet heute die Netzeitung: Das Münchner Landesgericht beschloss, dass Eltern die Online-Aktivitäten ihrer Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr überwachen müssen, da sie ansonsten für eventuelle Urheberrechtsverletzungen ihrer Sprösslinge verantwortlich gemacht werden können. Konkret geht es um einen Fall, in dem eine 16-Jährige ein aus urheberrechtlich geschützten Fotos zusammengeschnittenes Video im Internet veröffentlicht hatte. Die Fotografin klagte und bekam Recht.
Dem Gerichtsbeschluss zufolge seien die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen, sie hätten ihre Tochter nicht unbeaufsichtigt im Internet surfen lassen dürfen, und das, obwohl sich diese durch einen Computerkurs deutlich besser damit auskannte als ihre Eltern.
Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, aber auch so halte ich das Urteil für unsinnig. Es ist Eltern wohl kaum möglich, die Internetnutzung ihrer Kinder bis zum Erwachsenenalter vollständig zu überwachen, es sei denn, durch strenge Verbote und passwortgeschützte Internetzugänge, was mir aber vor allem bei Älteren nicht mehr sinnvoll erscheint. Zumal sich immer noch viele Kinder besser mit Computern und dem Internet auskennen als ihre Eltern. Sicherlich sind vielen die Gefahren der Urheberrechtsverletzung nicht bewusst, und nur allzu schnell ist mal Lied oder ein Film gedankenlos illegal heruntergeladen.
Aufklärung über die Risiken halte ich für wichtig, aber die Aufsichtspflicht der Eltern derart zu erweitern halte ich nicht nur für stark übertrieben, sondern auch einfach nicht für umsetzbar.
Quelle: Netzeitung
Generell scheint mir dieses Urteil gerechtfertigt. Allerdings sollte ab dem 14ten Lebensjahr eine Ausdifferenzierung der Verantwortlichkeit stattfinden. Schließlich ist es kaum möglich und auch nicht sinnvoll als Elternteil dem 16 jährigen Sohn derart einzuschränken. Denn ohne eine drastische Einschränkung und Kontrolle seines Internetnutzungsverhaltens ist die Gewährleistung einer Verantwortlichkeit nicht praktizierbar.