Seit ARD und ZDF das Internet für sich entdeckt haben, hagelt es Kritik von den Verlagen, dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten den Wettbewerb verzerren.
Dadurch dass beispielsweise die Tagesschau nicht nur ihre Sendungen online zur Verfügung stellt, sondern die Inhalte auch in Form von Texten veröffentlicht, greift sie in die Kompetenzen und Zuständigkeitsbereiche der elektronischen Presse, der Zeitungen und Zeitschriften ein.
Da Verlage private Wirtschaftsunternehmen sind, die durch Werbung und den Verkauf ihrer Produkte finanziert werden, im Gegensatz zu den gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sender, verfälschen sie den Wettbewerb im Internet.
Der Chef des Burda-Verlages, Hubert Burda, sagt: ?Das Phänomen ist, dass ARD und ZDF das, was private Sender oder Verlage erfolgreich machen, haben wollen und wegkaufen. Ohne Budgetgrenze könnten sie uferlos investieren und würden nicht einmal Probleme bekommen, wenn sie eine halbe Milliarde Euro versenken.?
Er fordert Zeitbegrenzungen für Online-Angebote von ARD und ZDF ? eine Verfügbarkeit von maximal sieben Tagen.
Dagegen argumentieren diese, dass das Publikum ein Recht auf diese Informationen hat, da ihm sonst das vorenthalten wird, was es mit seinen Gebühren finanziert.
Um diese Streitigkeiten zu beenden, bedarf es einer genauen Regelung der Zuständigkeiten und Abgrenzung der Kompetenzen zwischen den öffentlich-rechtlichen Sendern und den privaten Sendern und Verlagen.
Wer darf was, in welcher Form, wie lange im WWW veröffentlichen?
Quelle: F.A.Z. vom 21. Mai 2008
Die Diskussion hat noch eine andere Dimension: seit dem 1.1.2007 verlangt die GEZ Gebühren für Haushalte, in denen nur ein Internetzugang besteht. Damit werden für einen Internetzugang dieselben Gebühren fällig wie für ein analoges Radio.
Und damit dürfte auch klar sein, dass die Öffentlich-Rechtlichen verpflichtet sind, ihre Angebote im Internet verfügbar zu machen. Denn niemand kann Geld für einen Dienst verlangen, den er nicht anbietet.
Ehrlich gesagt sehe ich kein Problem darin, wenn ARD und ZDF ihre Daten online stellen. Sofern sie nicht irgendein Urheberrecht damit verletzen gibt es da doch wohl keine Einwände. Ich sehe dieses Verhalten der Öffentlich-Rechtlichen vielmehr im Licht des verzweifelten Versuchs, auch endlich wieder jüngere Menschen für ihr Angebot zu gewinnen. Die Hoffnung ist wohl, dass die, denen das Online-Angebot gefällt, auch mehr ARD und ZDF schauen (natürlich nur wenn nicht wieder einmal die tausendste Super-Sonderausgabe der Volksmusik läuft)und brav ihre GEZ-Gebühren zahlen.