Youtube und die Gema geben sich die Hand

Es ist dieser eine Song aus dem Radio den man im Auto immer wieder laut  mitsingen muss. Zuhause angekommen soll es via den Videoprovider YouTube mit den Gesangseinlagen weiter gehen.

Gema-Sperrtafel
Die ehemalige Sperrtafel hält User davon ab, sich bestimmte Musiktitel anzuhören.

Doch dann: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar (…)“, erklärt ein roter Emoji und bremst das Hörvergnügen meist aus.

Jahrelang verursachte der Streit zwischen Gema und YouTube  Zähneknirschen bei Musikliebhabern und Musikschaffenden. Doch seit dem 1. November diesen Jahres ist damit Schluss, denn YouTube und die Gema gaben sich nach sieben Jahren des Rechtstreites die Hand.

Doch worüber stritten die jetzigen Vertragspartner so lange und was ändert sich für Nutzer nach der plötzlichen Einigung?

Als Vertretungsgesellschaft kümmert sich die Gema seit der Gründung 1903 um den „Schutz des Urhebers und die Wahrnehmung seiner Rechte“. Über die Gema erhalten Musiker für die Nutzung ihrer Songs Geld. Wer also durch die Gema geschützte Musiktitel öffentlich abspielen will (z.B.: Fernsehen, Radio oder Konzertveranstalter) muss die Gema bezahlen.
Als wahrscheinlich bekannteste Video-Plattform veröffentlicht YouTube auch Musik, wehrte sich aber gegen das vorgeschlagene Konzept der Mindestvergütung.

Begründung: YouTube sei kein „Content Provider“, also kein Streaming-Dienst.
In einem Interview für irights.info bekräftigte Mounira Latrache, Pressesprecherin von YouTube Deutschland 2012: „YouTube ist eine Hosting-Plattform“ und sei somit nicht verantwortlich für die hochgeladenen Inhalte. Auch die Klage der Gema gegen YouTube für eine Mindestvergütung der Künstler in Höhe von 0,375 Cent pro Klick scheiterte.

YouTube/ Gema
Symbolisch für die Freigagbe vieler Videos, lacht der ehemals missmutig wirkende Emoji nun.

Schluss endlich gab es Anfang des Monats doch eine Einigung.
Über genauere Details der Lizenzvereinbarung ist bisher noch nichts bekannt. Die Vertragsvereinbarung  sei ein Meilenstein, heißt es in der offiziellen Pressemitteilung seitens des Pressesprechers der Gema, Harald Heker.

Ab sofort erscheinen auf YouTube fast keine Sperrtafeln mehr, wenn man sich als Nutzer ein Video mit von der Gema geschützter Musik ansehen will. Viele gesperrte Musikvideos sind nun freigeschaltet und Musiker werden am Erlös der Gewinne über YouTube beteiligt. Sie scheinen erleichtert, denn die Plattform dient vor allem als großes Verbreitungsmedium ihrer Musik. So twittert Sänger Andreas Bourani beispielsweise: „(…)Endlich!“ und wirkt wie viele YouTube Nutzer in diesen Tagen, erleichtert über das Ende des Streits und der vielen gesperrten Videos.      Fotos: blog.zeit.de / spiegel.de

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