Für Film- und Serienbegeisterte in Deutschland und in 190 weiteren Ländern ist der amerikanische Video-on-Demand Anbieter Netflix einer der ersten Anlaufstellen, wenn es um das legale Online-Streaming geht. Mit seiner monatlichen Kündigungsfrist und der Möglichkeit auf 4 verschiedenen Geräten gleichzeitig zu schauen, ist es Netflix gelungen über 80 Millionen Abonnenten weltweit zu gewinnen. Besonders die Möglichkeit des gleichzeitig Schauens nutzen viele junge Menschen, um Geld zu sparen und sich einen Account zu teilen. Ob das sogenannte Account-Sharing in Deutschland jedoch legal ist oder nicht, ist auch heute noch nicht eindeutig geklärt.
Netflix bietet seinen Kunden die Möglichkeit unterschiedliche Abonnements abzuschließen. Es wird zwischen Basis, Standard und Premium unterschieden. Bei einem Premium Abonnement hat der Kunde die Möglichkeit auf vier Geräten gleichzeitig Filme und Serien zu schauen. Auch Netflix selbst bewirbt das Premium Abonnement damit, dass Familien den Account innerhalb eines Haushalts teilen können. Somit gibt es kein Verbot für das Teilen eines Accounts. Im Gegenteil, durch die Möglichkeit vier unterschiedliche Benutzer einrichten zu können wird das Account-Sharing sogar noch benutzerfreundlicher gestaltet.
In den Allgemeinen Nutzungsbedingungen ist jedoch der Hinweis gegeben: „Um die Kontrolle über das Konto zu bewahren und den Zugriff durch Unbefugte zu vermeiden […], sollte der Kontoinhaber das Passwort oder die Angaben zur gewählten Zahlungsmethode […] nicht mit Dritten teilen.“, was jedoch ein unvermeidliches Muss beim Account-Sharing ist, da es nur einen Benutzernamen und ein Passwort gibt. Hier ist deutlich zu erkennen, dass das Teilen des Accounts nicht im Sinne des Erfinders ist.
Ein direktes Verbot ist jedoch in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen nicht zu finden, da der Kunde lediglich darauf hingewiesen wird, dass er seine Zugangsdaten nicht weitergeben soll, um die exklusive Kontrolle zu behalten, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke. So befinden sich die Netflix Nutzer, die sich einen Account teilen, in einer „Grauzone“, da weder ein eindeutiges Verbot noch eine direkte Erlaubnis des Account-Sharing ausgesprochen ist.