Anklage gegen die Massentötung von Küken

Der Spiegel, Stern und PETA berichten: Die erste anklage seitens einer Staatsanwaltschaft gegen eine Brüterei gegen das Töten männlicher Eintagsküken. Die PETA Organisation spricht sogar über einen „historischen Durchbruch“, da eine solche Anklage die erste seiner art ist. Die aktuelle Anklage wurde von der Staatsanwaltschaft in Münster erhoben und bezieht sich auf eine Brüterei im Münsterland.

Ein Küken sitzt auf einer Hand

Männliche Küken haben ein kurzes Leben, da die Industrie keine Verwendung für sie hat. Sie können weder Eier legen noch setzen sie schnell viel Fleisch an. Aus diesen Gründen werden sie bereits wenige Stunden nach dem schlüpfen aussortiert und pro Jahr werden schätzungsweise 50 Millionen männliche Küken vergast oder geschreddert. Jedoch ist dieses Verfahren laut Tierschutzgesetz verboten. Allerdings war die Massentötung bisher ohne Konsequenzen geblieben da den Brütereien ein Verbotsirrtum zugebilligt wurde.

Dieses Verbotsirrtum fällt seit 2013 weg, da in diesem Jahr von der Tierschutzorganisation PETA eine Strafanzeige gegen die Massentötung gestellt hat. Durch diese Strafanzeige wurde die Brüterei über ihr Unrechtmäßiges Handeln informiert. Die Brüterei wollte sich zu dem Thema gegenüber dem Spiegel nicht äußern.

Die Tierschutzorganisation PETA setzt sich nach eigenen Angaben bereits seit 10 Jahren gegen die Tötung männlicher Küken ein. Denn „Die Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund ist strafbar.“ 140.000 Küken werden deutschlandweit wahrscheinlich täglich getötet. Im letzen Jahr wurden von PETA gegen alle 20 Brütereien in Deutschland Strafanzeige bei elf Staatsanwaltschaften erstattet.

 

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