Der Bundestag beschließt diese Woche das Gesetz gegen den Routerzwang
Irgendwo in der Wohnung blinkt es immer, meistens grün im Arbeitszimmer oder im Keller. Unser Zugang zum Internet ist derzeit durch einen vom Anbieter vorgeschriebenen Router gesichert.
Wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht, soll sich dies nun am heutigen Tage ändern. Die schwarz-rot geführte Koalition setzt hiermit eine weitere Vereinbarung aus ihrem Koalitionsvertrag um: „Nutzerinnen und Nutzern müssen die freie Auswahl an Routern behalten. Daher lehnen wir den Routenzwang ab“.
„Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ , so lautet der sperrige Name des Gesetzes, welches den Internetnutzern in Zukunft mehr Freiheit bieten soll. Besonders Verbraucherschützer erhoffen sich hierdurch einen größeren Wettbewerb, wovon die Nutzer profitieren sollen. Sie werfen den Internetanbieter ebenfalls vor, dass die Provider oftmals billige und unsichere Geräte liefern. Ebenfalls könnte auf „freien“ Routern Software installiert werden, wie zum Beispiel um „Freifunk“ anzubieten.
Doch wieso ist das bisher nicht der Fall?
Nach jetziger Rechtssprechung ist der Netzabschlusspunkt als Endgerät definiert. Das bedeutet, dass der Anbieter auch für den Router zuständig ist und Teil seines Netzes darstellt.
Mit der Änderung des Gesetztes wird die Anschlussdose in der Wand als neuer Netzabschlusspunkt definiert. Der Router gehört dann nicht mehr dazu.
Federführend für dieses Gesetz war das Bundeswirtschaftsministerium. Bereits Februar 2015 arbeitete dieses einen entsprechenden Entwurf aus. In der heutigen zweiten und dritten Lesung im Bundestag werden keine Änderungsanträge erwartet. Somit kann das Gesetz spätestens Ende Februar 2016 in Kraft treten. (Quelle: http://www.heise.de/netze/meldung/Routerzwang-So-geht-es-weiter-mit-dem-Gesetz-zur-freien-Routerwahl-2834230.html)