Werbeparadies Youtube

Am 10. November 2014 veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung einen Artikel über Schleichwerbung. Darin thematisierte sie die Veröffentlichung von Blogbeiträgen und Kommentaren auf Webseiten wie spiegel.de, focus.de, Spezialwebseiten und größeren Foren wie Youtube oder gutefrage.net, deren Inhalt Produktbewertungen von scheinbar ganz normalen Nutzern waren. Aber hinter den Empfehlungen steckten keine normalen Verbraucher, sondern Mitarbeiter von Firmen, die dafür bezahlt wurden, positiv über die Produkte ihrer Kunden zu berichten. Die Süddeutsche Zeitung bezeichnet dies bereits in der Überschrift als „Das Geschäft mit der gefälschten Meinung“, da in den bezahlten Beiträgen der Werbecharakter nicht ersichtlich ist.
Auch Nutzer der Internetplattform Youtube standen schon im Verdacht, Schleichwerbung zu betreiben. Pro Minute werden hier mehr als 100 Stunden Videomaterial hochgeladen.Mit der Produktion von Videos für die Plattform lässt sich Geld verdienen, wie Youtube selbst auf seiner eigenen Internetseite anpreist. Millionen ihrer Nutzer verdienen mit ihren Videos Geld, einige Tausende davon angeblich sogar sechsstellige Beträge.
Für Firmen bietet sich dabei die Möglichkeit, vor, während oder nach den Videos ihre Werbeclips einblenden zu lassen. Diese Möglichkeit der Werbung nennt sich „True View In-Stream“. Bereits ab einigen hundert Klicks pro Video kann der Besitzer des Youtube-Kanals sein Video monetarisieren, das heißt, er kann Werbung schalten lassen und somit Geld verdienen. Dies lohnt sich aber für die Nutzer kaum noch, da sie von ihren Einnahmen auch Teile an Youtube oder Netzwerke, in denen sich Youtuber zusammengeschlossen haben, abgeben müssen. Eine andere Möglichkeit sind daher Produkt-Placements, da Youtube hieran bisher nichts verdient.
Auch die Plattform selbst geht auf diesen Unterpunkt in ihren „Grundlagen der Monetarisierung“ ihrer Videos ein: „Bezahlte Produkt-Placements sind Teile von Videos, die speziell für einen Sponsor erstellt wurden und bei denen die Marke, die Botschaft oder das Produkt dieses Sponsors direkt in das Video integriert ist. Ein typisches Beispiel eines bezahlten Produkt-Placements ist, wenn ein Händler einen Partner für die ausdrückliche Erwähnung seines Produkts oder seiner Marke im redaktionellen Teil des Videos bezahlt.“, so die Definition der Internetplattform. Anschließend wird auch darum gebeten, Youtube mithilfe des Klicks auf ein kleines Kontrollkästchen über das Produkt-Placement zu informieren, was aber bisher keine weiteren Folgen für den Nutzer hat. Auf die Frage, ob noch andere Informationen über die Produktwerbung erhalten müssen, gibt Youtube allerdings keine klare Antwort, verweist nur auf geltende lokale Vorschriften, über die sich der Nutzer selbst informieren soll.
Der Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Dr Jürgen Brautmeier sagte im April 2014 in einem Beitrag des Medienmagazin Zapp bezüglich der dadurch häufig auftretenden Schleichwerbung auf Youtube, dass eine eindeutige Kaufaufforderung  sowie die Bezahlung für die Produktempfehlung, die nicht kenntlich gemacht wird, Indizien für Schleichwerbung sind.  Desweiteren gibt es das Trennungsgebot, das besagt, dass redaktionelle und werbliche Inhalte klar voneinander getrennt werden müssen. Häufig findet man Angaben zu Kooperationen in der Infobox unter dem Video, was aber laut einer Fachanwältin für Medienrecht nicht ausreichend ist. Der Direktor der Landesmedienanstalt Baden-Württemberg Thomas Langheinrich gibt außerdem gegenüber Zapp noch zu bedenken, dass es auch Unmengen an Videos gibt, die demnach kontrolliert werden müssten. Bußgeldverfahren sind daher eine Seltenheit. Dr Jürgen Brautmeier weist auch darauf hin, dass eine gemeinsame Zuständigkeit der Medienanstalten erforderlich ist, um eine Einheitlichkeit im Umgang mit Fällen der Schleichwerbung auf beispielsweise Plattformen wie Youtube zu gewährleisten.
Bisher kam es bereits zu einer Bewegung unter den Youtubern selbst, die sich nun als #Angeber bezeichnen und ihre Produktplatzierungen deutlich kennzeichnen wollen. Auch Vermarkter wie Mediakraft, bei denen viele große Youtuber unter Vertrag sind, wollen Produktplatzierungen in Zukunft kenntlicher machen.

Quellen:
http://www.sueddeutsche.de/digital/heimliche-werbung-im-internet-das-geschaeft-mit-der-gefaelschten-meinung-1.2211777
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/youtube-stars-y-titty-vorwurf-der-illegalen-schleichwerbung-a-960805.html
https://www.youtube.com/yt/press/de/statistics.html
https://www.youtube.com/yt/advertise/de/why-it-works.html
https://support.google.com/youtube/answer/154235?hl=de
http://www.ardmediathek.de/tv/Zapp/WebTV-Productplacement-auf-YouTube/NDR-Fernsehen/Video?documentId=20557614&bcastId=3714742
http://www.wuv.de/digital/angeber_youtube_blogger_starten_kampagne_gegen_schleichwerbung
http://www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/internet-umstrittene-schleichwerbung-in-den-clips-der-youtube-stars-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-140508-99-02640

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