14 Jahre war er alt, John Gunn, als er einen Freund erschlug und dann als einer der jüngsten Mörder in die Geschichte Großbritanniens einging. Heutzutage kennt man ihn besser als “prisoner” Gunn, weil er schon seit 30 Jahren für dieses Verbrechen im Gefängnis sitzt.
Was ist an ihm besonders könnte man sich fragen. John Gunn ist der einzige Häftling Großbritanniens der eine Facebook Seite hat und einen eigenen Blog verfasst. Für Gunn ist dies nicht so einfach wie es klingt, denn Internetzugang ist den Häftlingen verboten, er schickt seine Blogeinträge per Brief zu einer Bekannten die diese dann veröffentlicht. Zeitweise wurden seine Briefe auch nicht mehr verschickt, weil Gunn zu brisante “Knastnachrichten” an die Öffentlichkeit brachte.
Warum er bis jetzt noch nicht freigelassen wurde, obwohl er seine Strafe schon lange abgesessen hat weiß Gunn selbst: “Mein Problem ist meine große Klappe.” Abgesehen davon, dass er schon öfters gegen bestimmte Gefängnisauflagen verstoßen hat, inklusive eine Affäre mit einer Gefängniswärterin, meint Gunn, dass gerade der Blog dazu geführt haben könnte, dass er noch nicht frei gelassen wurde. “Mein Blog ist (…) ein intellektueller Schlag ins Gesicht, ein Versuch, die Leute aus ihren bequemen Vorurteilen zu rütteln und sie zum Nachdenken einzuladen.”
Auch große Zeitungen haben schon über den Gefängnisblogger berichtet, so schrieb der “Guardian”: “Dieser Gefängnisblogger lässt sich nicht zum Schweigen bringen.”
Gunn hat schon viele Projekte die er verwirklichen möchte, sobald er aus dem Gefängnis kommt. Seinen Bachelor und Master in Konfliktforschung hat er schon hinter Gittern absolviert und möchte nun endlich seine Doktorarbeit in Kriminologie schreiben. Außerdem ist er Generalsekretär der nationalen Häftlingsvereinigung und tritt dafür ein, Gewerkschaften für Häftlinge zu gründen.
Das Recht freigelassen zu werden hätte Gunn jedenfalls, denn aus psychologischer Sicht besteht kein Zweifel daran, dass er ungefährlich ist. Reue für seine Tat hat er auch gezeigt. Jetzt bleibt nur abzuwarten, ob Gunn sich bis zum Mai 2012 zurückhalten kann in seinen Formulierungen, oder ob die Richter im dieses mal nicht ankreiden, frei seine Meinung äußern zu wollen.
Quellen:
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,735795,00.html (22.12.2010)
http://prisonerben.blogspot.com/ (22.12.2010)
27. Dezember 2010 um 16:22
Was für eine raffinierte Idee! Auf die muss man erst einmal kommen… Jedoch verstehe ich nicht, warum er nicht eine eigene Homepage gemacht hat, statt über das bereits vorhandene Facebook. Auf diese Weise hätte er ja damit eventuell sogar noch Geld verdienen können, zum Beispiel über die Werbungsplatzierung. Die Berichterstattung hätte ihm sicherlich auf die eine oder andere Weise einen Zuhörerkreis verschafft. Das seine Berichterstattung eine negative Auswirkung auf die Freilassung haben könnte, halte ich für sehr fraglich. Das steht sicherlich auf keiner juristischen Grundlage.
Der Mann hat Visionen und plant seine Zukunft über seinen Gefängnisalltag hinaus. Wenn er wirklich ungefährlich ist, muss er – nach dem ordnungsgemäßen absitzen seiner Strafe – freigelassen werden und die Chance bekommen seinen Platz in der Gesellschaft zu finden. Vielleicht wird aber sein erster Platz in den Talkshows der Welt sein – dank seinem pfiffigen Einfall!
Ich bin mal gespannt, wann wir dann den Blog als gesammeltes Werk im Buchladen erwerben können…
27. Dezember 2010 um 18:18
Ich verstehe allerdings nicht, warum er immer noch nicht freigelassen wurde. Da er zu Zeit seines Verbrechens erst 14 Jahre alt war galt das Jugendstrafrecht, welches eine deutlich kürzere Gefängnisstrafe vorsieht. Auch das Verstoßen gegen diverse Gefängnisauflagen dürfte die Haftstrafe nicht so extrem in die Länge ziehen, besonders wenn er als ungefährlich eingestuft wurde.
29. Dezember 2010 um 12:42
Ein geschickter Schachzug. Ich verstehe sehrwohl, wieso er sich für Facebook und nicht für eine eigene Homepage entschieden hat: Facebook ist DIE Internetplattform, wodurch seine Nachrichten am ehesten an die Öffentlichkeit gelangen und es scheint nicht, als wolle er mit seinen Äußerungen in erster Linie Profit erlangen wollen. Eine Freilassung müsste wirklich bald geschehen. Wenn er doch als ungefährlich eingestuft wird, was soll man ihm denn dann noch ankreiden? Freie Meinungsäußerung ist legal!