Wettbewerbsverzerrung durch „Tagesschau“ App?

Als Videopodcast gibt es die „Tagesschau“ bereits. Jetzt wollen die Öffentlich-Rechtlichen auf den Siegeszug der Apps für das Iphone und anderer mobiler Geräte aufspringen. Dies ruft natürlich alle privaten Anbieter auf den Plan. Sie sehen ohnehin durch die Gebührenfinanziertheit eine Wettbewerbsverzerrung und wollen ihre kostenpflichtigen Apps weiter vorantreiben. Zumal eine weitere Erhöhung der Gebühr ansteht und zwar für „neuartige Rundfunkempfangsgeräte?. Die „Tagesschau“- Macher hingegen, sehen die Notwendigkeit zur Erfüllung der Grundversorgung in der Bereitstellung dieser Art der kostenlosen Nachrichten. Ihr Flagschiff und Hauptaugenmerk wird aber die „Tagesschau“ im Fernsehen bleiben, so der Erste Chefredakteur Kai Kniffke.

Die Unternehmenssprecherin von Axel Springer sagte: „Wir haben die Ankündigung der ARD, ein kostenloses Applet der ?Tagesschau? in Apples AppStore anzubieten, mit Befremden zur Kenntnis genommen.“

Quellen: http://www.kress.de/cont/story.php?id=132024

http://www.medienhandbuch.de/news/axel-springer-kritisiert-elektronische-gratiszeitung-der-ard-32879.html

http://www.macnotes.de/2009/12/22/tagesschau-vs-springer-grundversorgung-gez-und-iphone-apps/

http://www.digitalfernsehen.de/news/news_867826.html

http://www.focus.de/digital/handy/iphone/ard-app-tagesschau-bald-auf-dem-iphone_aid_465013.html

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5 Gedanken zu „Wettbewerbsverzerrung durch „Tagesschau“ App?

  1. Die Bundesregierung hat jetzt bekannt gegeben, dass sie die Pläne der ARD nicht gutheisst. Laut Kulturstaatsminister Bernd Neumann soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht unnötig die Geschäftsmodelle der Privaten gefährden. Dieses Vorgehen könnte viele Arbeitsplätze gefährden, so auch Axel-Springer-Vorstendschef Mathias Döpfner. Die ersten kostenpflichtigen „Apps“ des Axel-Springer-Verlags sind vor Kurzem auf den Markt gekommen.

    Quelle: Die Welt online vom 28.12.09

  2. Es scheint, als stehe den öffentlich-rechtlichen Sendern mit ihren geplanten Apps im Grunde wieder der gleiche Konflikt bevor, den es zuvor schon beim Aufbau ihrer Mediatheken gegeben hat: Grundversorgung oder gesetzeswidrige Zusatzleistung? Bleibt abzuwarten, ob sich die Gerichte damit befassen müssen und es vielleicht zu einer Grundsatzentscheidung kommt, denn sonst wird diese Diskussion wohl bei jeder ähnlichen Innovation neu losgetreten.

  3. Eigentlich ist es sehr schade, dass dem ÖR-Angebot solche Einschränkungen auferlegt werden. Immerhin handelt es sich um ein qualitativ hochwertiges Angebot. Vielleicht wäre es auch sinnvoll darüber nachzudenken, ob die privaten Anbieter nicht durch besseren Journalismus mehr Chancen in dem Segment hätten. Des weiteren denke ich nicht, dass z.B. der typische Bild-Leser lieber die Tagesschau-Nachrichten konsumiert, da sie nicht seinem gewohnten Nachrichtenbild entsprechen.

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