Wohl jeder kennt den Vorspann zur beliebten Fernsehserie “Tatort” mit Fadenkreuz, Fingerabdruck und Augen-Nahaufnahme. Ist ja auch kein Wunder, den gibt es schließlich schon seit 40 Jahren. Doch nun zieht eine Grafikerin aus München gegen den Bayerischen Rundfunk (BR) vor Gericht. Obwohl sie damals 2500 Mark bekommen hat, ist ihr das offenbar nicht genug und sie verlangt neben mehr Geld auch noch eine namentliche Nennung im Abspann. Aufgrund des Erfolgs und der Bekanntheit handelt es sich um einen Streitwert von etwa 150 000 Euro. Um das zu bekommen, muss sie aber erstmal nachweisen, dass sie tatsächlich die Urheberin ist und das dürfte schwierig werden, da es damals keinen Vertrag mit ihr gab.
Wie die Geschichte ausgehen wird, entscheidet sich am 16. Dezember.
Quelle:
http://www.ostsee-zeitung.de/magazin/tv/index_artikel_komplett.phtml?param=news&id=2625841
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