Call-In-TV und die Meinungsfreiheit

geschrieben von hahn3203 in Allgemeines, Fernsehen, InternetKommentar schreiben

Das Oberlandesgericht München hat in einem Berufungsverfahren die Entscheidung des Landesgerichtes München, dass es erlaubt ist, im Internetforum “Call-in-TV.de” von “verwirrten Anrufern” zu sprechen und damit “Scheinanrufe” zu meinen, kassiert.

Dies fällt zusammen mit einer Entscheidung des Landesgerichtes Hamburg, welche es dem Medienjournalisten Stefan Niggemeier (einer der Köpfe hinter “Bildblog.de”) untersagt, zwei Kommentare zu eben diesen Call-In-Sendungen zu veröffentlichen.

Alarmierender ist dabei, dass es anscheinend möglich ist, dass Produktionsgesellschaften, welche noch mächtigere Medienkonzerne in ihrem Rücken haben, es tatsächlich schaffen, ihre Kritiker mundtot zu machen.
Die Callactive Gmbh hat in einem früheren Verfahren erwirkt, dass der Betreiber von “Call-In-TV.de” den Begriff “Scheinanrufe” nicht mehr erlauben darf. Durch einen Sprachfilter wurde dann “Scheinanrufe” automatisch durch “verwirrte Anrufer” ersetzt. Das OLG München hat nun entschieden, dass auch dieser Begriff nicht zulässig sei, da nun jeder um dessen wahre Bedeutung wisse.
Abstrakt gesehen heißt das, dass allein die Tatsache, dass ein an sich harmloser Begriff, alleine aufgrund seiner potentiellen Bedeutung, welche gegen die Interessen eines dritten versößt, ab sofort nicht mehr verwendet werden darf.

WIE BITTE??

Es ist schon bedenklich genug, dass Forenbetreiber mittlerweile dafür hafbar gemacht werden können, was in ihren Foren veröffentlicht wird (wobei ich diese REgelung noch verschmerzen kann, wer will schon, dass Nazis (zum Beispiel) in einem Fourm palavern können wie sie wollen), aber dass nun auch Begriffe zensiert werden aufgrund ihrer POTENTIELLEN (!!) Bedeutung.

Zum Niggemeier-Fall:
Hierbei hat es die Callactive Gmbh geschafft, zwei Kommentare zu einem Artikel von Niggemeier in seinem Weblog zu zensieren. Diese Artikel setzten sich, wohl äußerst kritisch und polemisch, mit Call-In-Sendungen auseinander.
Es sind Kommentare in einem Weblog. Zu Erinnerung: Eine der Hauptfunktionen von Weblogs ist die Möglichkeit für Besucher Kommentare zu den Beiträgen zu hinterlassen. Und diese Möglichkeit wird nun eingeschränkt, weil das einem Unternehmen nicht passt. Weil es diesem Unternehmen nicht passt, dass seine Praktiken (die bei genauer Recherche wirklicht nicht ganz sauber sind) öffentlich kritisiert werden.

Es ist eigentlich ein beängstigender Zustand, der sich dort entwickelt.
Aber angesichts von globaler Übverwachung, Paranoia des Staates vor seinen eigenen Bürgern und präventiven Durchsuchungen von, nun, allem, wird der Albtraum von Stasi 2.0 anscheinend immer realer.

Quellen:

http://www.dwdl.de/article/news_11963,00.html
http://www.stefan-niggemeier.de/blog/in-eigener-sache/
http://www.call-in-tv.de/

2 Kommentare zu “Call-In-TV und die Meinungsfreiheit”

  1. Britta Behrens sagt:

    Ich kann nur die Hände über den Kopf zusammenschlagen bei diesem Urteil. Abzocke per Gesetz!!!

    Das ist wirklich ein Einschnitt in die Meinungsfreiheit, da die betreffenden Aussgaen ja auch nicht grund- und haltlos sind.

    Die Politik muss endlich einschreiten und seine Bürger schützen. Nur weil ein Wort mit einem anderen in Verbindung gebracht wird, ist es verboten… Das ist wirklich lächerlich… Es gibt immer Synonyme, die Personen, Sachverhalte etc. erläutern.

    Dürfen wir jetzt weitere Klagewellen erwarten…

    Mir wird schlecht

  2. Josefine Natalie sagt:

    Da kommt gleich die Frage auf, ob wir hier auch mit Klagen zu rechnen haben, wenn wir uns Kritsch über Medien äußern.
    Also immer schön brav Loben und GmbH-konform schreiben – ist es schon soweit?

    Das da keine Welle der Entrüstung durch das Land geht überrascht nicht wirklich, aber es wird einem schon Angst und Bange, was da noch an einschneidenden Neuerrungen auf uns Zukommt…

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