Massenphänomen: Cybermobbing

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Obszöne Nachrichten und Belästigungen im Internet treten mit der zunehmend stärkeren Nutzung sozialer Netzwerke leider immer häufiger auf. Zentraler Grund hierfür ist eine relative Anonymität im Netz, weshalb sich Straftäter hinter jeglichen Decknamen tarnen können und es kaum möglich ist, diese strafrechtlich zu verfolgen.

Vor Cybermobbing sind auch Prominente und Erwachsene nicht geschützt, was insbesondere in den letzten Wochen die deutsche Hochspringerin Ariane Friedrich bei Facebook erfahren musste. Sie bekam anstößige Nachrichten von einem Nutzer auf ihre Facebookseite geschickt, die unter anderem Bilder mit sexuell belästigenden Inhalten implizierten. Ariane Friedrich zog ihre Konsequenz daraus und publizierte sowohl Namen als auch Wohnort des mutmaßlichen Belästigers – für viele ein Zeichen von Charakterstärke und eine definitiv gerechte Bestrafung für einen solchen Menschen, doch für das Gesetz: Rufmord!

Sogar Experten haben Verständnis für die allseits umstrittene Reaktion der Hochspringerin, dennoch ziehe ihre Gegenwehr höchst problematische Konsequenzen nach sich: Zunächst kann der Täter nicht konkret bestimmt werden, da Nutzer von Facebook bei der Registrierung ihren Namen eigens wählen können, folglich also Identitäten verschlüsselbar sind. Außerdem kann der Belästiger auch einfach den Namen und Wohnort eines anderen Menschen bzw. anderer Menschen angenommen haben, was bedeutet, dass sich Ariane Friedrich nicht nur gegen ihren Stalker zur Wehr gesetzt habe, sondern gegen viele andere, womöglich unschuldige Menschen zugleich. Des Weiteren ist es in jeglichen gesellschaftlichen Bereichen verboten, Selbstjustiz zu üben, doch genau dies hat die deutsche Rekord-Hochspringerin getan. Und wo kämen wir hin, wenn jeder auf seine eigene als richtig angesehene Art und Weise Gerechtigkeit üben würde?

Sexuelle Belästigung ist strafbar. Wie kann es dann sein, dass eben diese Straftat im Internet nicht konkret geahndet werden kann? Einziger Unterschied ist lediglich die Art und Weise bzw. der Schauplatz des Mobbings. Die Problematik besteht hierbei in der unsicheren Gesetzeslage, da es trotz des hoch entwickelten Internets, das auf all unsere gesellschaftlichen Bereiche Einfluss nimmt, noch keinen eigenen Straftatbestand für Cybermobbing gibt. Ergo könnte man sagen, dass jedwede Belästigungen und auch ihre Folgen – wie bei Ariane Friedrich die starke Gegenwehr  und öffentliche Bloßstellung des Täters – den Juristen zuzuschreiben sind. Polizei und Juristen können selbst nicht einschätzen, ab wann bei Vorfällen im Internet Straftaten bestehen. Doch wie kann das zur heutigen Zeit noch sein?

Folge dieses umstrittenen Vorfalls ist für Facebook der Verlust eines prominenten Users – Hochspringerin Ariane Friedrich hat ihre Fanseite gelöscht.

 

 

 

 

Quelle:
Ute Klockner (2012): Selbstjustiz im Internet – Cybermobbing ist ein Massenphänomen – Wie Nutzer sich wehren können, ist umstritten. in: Saarbrücker Zeitung (21.05.2012).

Ein Kommentar zu “Massenphänomen: Cybermobbing”

  1. s2kihenn sagt:

    Der Fall Ariane Friedrich hat das Thema Cybermobbing wieder in alle Munde geführt. Ariane Friedrich hat sich zu wehren gewusst, wenn auch auf scheinbar umstrittene Art und Weise. Ich möchte an dieser Stelle nur auf all jene Internetnutzer aufmerksam machen, die sich ahnungslos in die Welt der Social Communities begeben und jung und unschuldig einer Welt der Anonymität ausgeliefert werden und sich möglicherweiße nicht zu wehren wissen. Gerade der Fall Ariane Friedrich hat gezeigt, dass es Regeln und Gesetze bedarf, die jedem einen Leitfaden an die Hand geben, wie er sich gegen Cybermobbing zur Wehr stellen kann. Und die jedem vermeintlichen Täter eine Warnung sind, das Internet nicht als Waffe zu missbrauchen.

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